Mit Arbeitspflicht wird die zivilrechtliche Verpflichtung zur Arbeit bezeichnet. Sie ist zu unterscheiden von der Zwangsarbeit. Eine Arbeitspflicht aus einem Dienstvertrag kann nicht mit Zwangsmaßnahmen durchgesetzt werden. Hier besteht nur die Möglichkeit zur Vertragskündigung.
Quellen
http://www.lexexakt.de/glossar/arbeitspflicht.php 29.09.2014