Tatbestandsmäßige und zumindest rechtswidrige Straftat, an deren Verwirklichung der Gesetzgeber die Verhängung einer Maßregel der Sicherung und Besserung anknüpft.
Quellen
http://www.rechtslexikon.net/d/anlasstat/anlasstat.htm
Tatbestandsmäßige und zumindest rechtswidrige Straftat, an deren Verwirklichung der Gesetzgeber die Verhängung einer Maßregel der Sicherung und Besserung anknüpft.
http://www.rechtslexikon.net/d/anlasstat/anlasstat.htm
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