Äquivalenzinteresse

Äquivalenzinteresse ist bei gegenseitigen Verträgen das Interesse der Vertragspartner an der Gleichwertigkeit der ausgetauschten Leistungen, zB das Interesse des Käufers, für sein Geld eine entsprechende Ware zu erhalten. Dem Äquivalenzinteresse wird durch die Gewährleistungsvorschriften Rechnung getragen.

Quellen

http://www.rechtslexikon.net/d/aequivalenzinteresse/aequivalenzinteresse.htm

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Sabrina Jevremovic (Social Media)
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