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Wegweisende Entscheidung: Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung durch die Österreichische Post AG ist abzustellen

Wien (OTS) – Die Österreichische Post AG (Österreichische Post) hat ihre marktbeherrschende Stellung mehrfach missbraucht, wie das Kartellobergericht am 11.11.2021 rechtskräftig entschieden hat. Sie benachteiligt Konsolidierer und Druckdienstleister seit 1.1.2018 beim Entgelt für die Beförderung von persönlich adressierter Werbung („Info.Mail“). Der Missbrauch ist nach erfolgter Zustellung der Entscheidung und somit erlangter Rechtskraft nun binnen eines Monats abzustellen. Damit werden in Kürze gleiche Wettbewerbsbedingungen am Postmarkt wiederhergestellt. Die portoservice.at Versandlogistik GmbH (portoservice.at) wird als Hauptbetroffener Schadenersatzansprüche geltend machen. Nicht entschieden ist das Kartellverfahren im Bereich Brief-Porto.

Die portoservice.at Versandlogistik GmbH mit Sitz in Wien bietet Vor- und Konsolidierungsdienstleistungen im Zusammenhang mit der Zustellung von Briefen sowie adressierter Werbung im Auftrag von Großkunden (beispielsweise Energieversorger, Telekommunikationsunternehmen, Versandhandel oder Großhandel) an deren Endkunden. Unter Konsolidierungsdienstleistungen wird vor allem das Avisieren, Prüfen der Maschinenfähigkeit, Vorsortieren und zeitgerechte „Aufliefern“ von persönlich adressierten Postsendungen in einem Verteilzentrum der Österreichischen Post verstanden. Dadurch werden sowohl die Versandkosten der Absender als auch die Verarbeitungskosten der Österreichischen Post gesenkt.

Unterschiedliche Konditionen

Die Österreichische Post gewährt österreichischen Konsolidierern und Druckdienstleistern seit 1.1.2018 bei gleicher Jahresmenge gegenüber anderen Großkunden eingeschränkte Rabattstaffeln, geringere Rabatte bzw. geringere Jahresboni auf das Entgelt für die Beförderung von persönlich adressierten Massendrucksachen („Info.Mail“). Zudem hat sie die mit Großkunden vereinbarten Rabattstaffeln und Jahresboni einer Geheimhaltungsverpflichtung unterworfen. Der Sachverhalt wurde von portoservice.at und drei weiteren von Dr. Johannes Öhlböck LL.M. (Rechtsanwalt in Wien) vertretenen österreichischen Unternehmen an das Kartellgericht herangetragen.

Die Österreichische Post ist – wie im Sachverständigengutachten festgestellt – mit einem Marktanteil von 99 Prozent Marktbeherrscherin und Quasi-Monopolistin auf dem Markt für Info.Mail in Österreich. Sie verwendet in diesem Zusammenhang Jahresverträge, in denen sie bei Erreichen bestimmter Jahresumsätze Bonifikationen gewährt. Ab 1.1.2018 senkte sie den Rabatt für Konsolidierer so weit, dass er nur noch rund ein Drittel des Rabatts von Direktkunden der Post entsprach. Damit werden Konsolidierer im Verhältnis zu vergleichbaren Großkunden massiv ungleich behandelt. Nach Ansicht des Kartellgerichtes war die Ungleichbehandlung mit gerichtlichem Auftrag abzustellen und dies gegenüber allenfalls noch im Markt befindlichen Teilnehmern auch durchzusetzen. Die Geheimhaltungsverpflichtung für Sondertarife war unvereinbar mit den Grundsätzen Transparenz und Nichtdiskriminierung. Für Kartellgericht und Kartellobergericht bestand kein Zweifel, dass das Verhalten der Österreichischen Post AG darauf „abzielte, den Wettbewerb zu ihren Gunsten zu beeinträchtigen“ und diese „den Markteintritt von Konsolidierern im Bereich Info.Mail nicht schätzte“. Die Österreichische Post AG ist verpflichtet, den Missbrauch binnen eines Monats ab Rechtskraft abzustellen.

Kartellverfahren läuft weiter

Mit der Entscheidung durch den Obersten Gerichtshof als Kartellobergericht (16 Ok 3/21h, 11.11.2021) wurde das Kartellverfahren nicht beendet. Ausstehend ist die Entscheidung über den Missbrauch durch Gewährung von zu niedrigen Vorleistungsentgelten im Geschäftsfeld Briefpost (verpflichtende Postsendungen von Unternehmen an Kunden) sowie die Möglichkeit für Geschäftskunden (insbesondere durch die Wahl des „Auflieferortes“) frei auszusuchen, ob sie Umsatzsteuer bezahlen oder nicht. portoservice.at möchte zudem Schadenersatzansprüche geltend machen. Basis dafür ist das Kartellgesetz, das eine Schadenersatzverpflichtung für Unternehmen vorsieht, die schuldhaft eine Wettbewerbsrechtsverletzung begehen, wobei Gegenstand des Ersatzes auch der entgangene Gewinn samt Zinsen ist.

Funktionieren des Wettbewerbs sichergestellt – Kapazitäten für alle Kunden vorhanden

Für Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. ist die Liberalisierung des Postmarktes mit der Entscheidung „nun auch in Österreich angekommen“. Rahim Abdelrahimsai, Geschäftsführer von portoservice.at, begrüßt die Entscheidung.

 „Endlich ist das Funktionieren des Wettbewerbs wieder sichergestellt. Unser Unternehmen kann in puncto Kapazitäten wieder aus dem Vollen schöpfen und wir freuen uns, nunmehr wieder alle Kunden servicieren zu können. Gleichzeitig ist es uns ein großes Anliegen, auf operativer Ebene weiterhin so gut und professionell wie bisher mit der Österreichischen Post zusammenzuarbeiten.“

Abdelrahimsai

Über die portoservice.at Versandlogistik GmbH:

Das Unternehmen mit Sitz in Wien wurde 2015 gegründet und ist Teil der DPI-Gruppe, Österreichs größter Holding für Kommunikations- und Druckdienstleistungen. Geschäftsführer ist Rahim Abdelrahimsai. Die portoservice.at Versandlogistik GmbH bietet Vor- und Konsolidierungsdienstleistungen im Zusammenhang mit der Zustellung von Briefen sowie Info.Mail (adressierter Werbung) im Auftrag von Großkunden (beispielsweise Energieversorger, Telekommunikationsunternehmen, Versandhandel, Großhandel, u.a.) an deren Endkunden.

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