Kartellverfahren

Mit Kartellverfahren wird regelmäßig das einheitliche Verwaltungsverfahren der EU-Kommission bezeichnet, mit dem Verstöße gegen das europäische Kartellrecht geahndet werden. Bei festgestelltem Verstoß kann die Kommission eine Geldbuße gegen das betroffene Unternehmern verhängen.

Quellen

http://www.lexexakt.de/glossar/kartellverfahren.php 07.10.2014

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