Zins (lateinisch census‚ „Abschätzung“) ist in der Wirtschaft das Entgelt, das der Schuldner dem Gläubiger als Gegenleistung für vorübergehend überlassenes Kapital zahlt. Es ist also der Preis für die leihweise Überlassung von Kapital.
Siehe auch
- Verzugszinsen
- Basiszinssatz