Art. 13
Art. 13 Quotenregelungen
Fassung: 18. Mai 2005 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in Art. 13 Abkommen über audiovisuelle Gemeinschaftsproduktionen zwischen Österreich und Kanada?
- KernaussageArt. 13 Abkommen über audiovisuelle Gemeinschaftsproduktionen zwischen Österreich und Kanada behandelt "Quotenregelungen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür den Fall, daß eines der koproduzierenden Länder über die Möglichkeit zur unbeschränkten Einfuhr seiner.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 1. Wird eine Gemeinschaftsproduktion in ein Land mit Quotenregelungen ausgeführt, so ist sie entweder in die...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Quotenregelungen
ARTIKEL 13
1. Wird eine Gemeinschaftsproduktion in ein Land mit Quotenregelungen ausgeführt, so ist sie entweder in die Quote der Vertragspartei aufzunehmen:
a) welcher der Mehrheits-Koproduzent angehört;
b) welche bei Gleichheit der jeweiligen Anteile der Koproduzenten über die besten Ausfuhrmöglichkeiten verfügt; oder
c) deren Staatsangehöriger der Regisseur ist, für den Fall, daß Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Anwendung der Punkte (a) und (b) auftreten.
2. Unbeschadet der Bestimmungen des Absatz 1 gilt für den Fall, daß eines der koproduzierenden Länder über die Möglichkeit zur unbeschränkten Einfuhr seiner Filme in einem Land mit Quotenregelungen verfügt, eine nach diesem Abkommen durchgeführte Gemeinschaftsproduktion als mit jeder anderen nationalen Produktion dieses Landes gleichberechtigt zur unbegrenzten Einfuhr in das Importland, vorausgesetzt, daß das betreffende Land einer solchen Regelung zustimmt und diese mit den internationalen Verpflichtungen der beiden Parteien im Einklang steht.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Art. 13 Abkommen über audiovisuelle Gemeinschaftsproduktionen zwischen Österreich und Kanada in einfachen Worten?
Art. 13 Abkommen über audiovisuelle Gemeinschaftsproduktionen zwischen Österreich und Kanada behandelt "Quotenregelungen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Für wen ist Art. 13 Abkommen über audiovisuelle Gemeinschaftsproduktionen zwischen Österreich und Kanada relevant?
Für den Fall, daß eines der koproduzierenden Länder über die Möglichkeit zur unbeschränkten Einfuhr seiner.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 18. Mai 2005 bis laufend.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 15. März 2017
- Fassung seit
- 18. Mai 2005
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 3. Oktober 2026 05:40
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