§ 8
§ 8 Datenübertragung und -verwaltung
Fassung: 12. Dezember 2022 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 8 ZIS-V 2022?
- Kernaussage§ 8 ZIS-V 2022 behandelt "Datenübertragung und -verwaltung" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Die RTR-GmbH hat die gemäß § 1 gemeldeten Daten und die gemäß § 2 zugänglich gemachten...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Datenübertragung und -verwaltung
§ 8. (1) Die RTR-GmbH hat die gemäß § 1 gemeldeten Daten und die gemäß § 2 zugänglich gemachten Daten bei der Übertragung in ihre Systeme und aus ihren Systemen durch ein dem Stand der Technik entsprechendes Protokoll vor dem Zugriff und der Kenntnis Dritter zu schützen.
(2) Die RTR-GmbH hat die gemäß § 1 gemeldeten Daten und die gemäß § 2 zugänglich gemachten Daten in einer Datenbank zu speichern. Diese Datenbank ist durch geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechen und der Höhe des Risikos angemessen sind, vor Zugriffen durch Unbefugte zu schützen.
(3) Die RTR-GmbH hat jeden Zugriff über die Portale gemäß §§ 7 und 9 auf die in Abs. 2 genannte Datenbank zu protokollieren.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 8 ZIS-V 2022 in einfachen Worten?
§ 8 ZIS-V 2022 behandelt "Datenübertragung und -verwaltung" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 12. Dezember 2022 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 21. Oktober 2022
- Fassung seit
- 12. Dezember 2022
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 3. Oktober 2026 22:05
Keine frühere Fassung im lokalen Cache. Der aktuelle RIS-Verweis bleibt als Originalquelle verknüpft.
RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere lokale Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.
Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und lokal vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.
Rückverweise
Noch keine Rückverweise im lokalen Cache. Die Aktualisierung wurde im Hintergrund vorgemerkt; bis dahin werden ausschließlich lokal vorhandene Daten angezeigt.