Verordnungen

Meldung und Abfrage von Daten und die Einsichtnahme in Daten bei der RTR-GmbH als Zentrale Stelle für Infrastrukturdaten

Verordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) über die Meldung und Abfrage von Daten und die Einsichtnahme in Daten bei der RTR-GmbH als Zentrale Stelle für Infrastrukturdaten – ZIS-V 2022

ZIS-V 2022VerordnungFassung seit 12. Dezember 2022RIS-Stand 21. Oktober 2022

RIS-Gesetzesnummer 20012043 · BGBl. II Nr. 391/2022 · 91/01 Fernmeldewesen · Original im RIS öffnen

§ 2

§ 2 Daten aus Fördervergaben

Fassung: 12. Dezember 2022 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 2 ZIS-V 2022?

  • Kernaussage§ 2 ZIS-V 2022 behandelt "Daten aus Fördervergaben" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Die RTR-GmbH ist ermächtigt, Daten, die ihr der Bundesminister für Finanzen gemäß § 80 Abs. 2...

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Daten aus Fördervergaben

§ 2. Die RTR-GmbH ist ermächtigt, Daten, die ihr der Bundesminister für Finanzen gemäß § 80 Abs. 2 TKG 2021 zugänglich macht, zu speichern, verarbeiten, sichern und in Beauskunftungen im Sinne dieser Verordnung einzubeziehen, wie die von Meldeverpflichteten zugänglich gemachten Daten.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / Kapitel1. Abschnitt
Gehört thematisch zuRechte und Pflichten, Übergangs- und Schlussbestimmungen
Vorheriger Paragraph§ 1 Meldung von Daten

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 2 ZIS-V 2022 in einfachen Worten?

§ 2 ZIS-V 2022 behandelt "Daten aus Fördervergaben" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 12. Dezember 2022 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
21. Oktober 2022
Fassung seit
12. Dezember 2022
Fassung bis
laufend
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.

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Verweise

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