Verordnungen

Meldung und Abfrage von Daten und die Einsichtnahme in Daten bei der RTR-GmbH als Zentrale Stelle für Infrastrukturdaten

Verordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) über die Meldung und Abfrage von Daten und die Einsichtnahme in Daten bei der RTR-GmbH als Zentrale Stelle für Infrastrukturdaten – ZIS-V 2022

ZIS-V 2022VerordnungFassung seit 12. Dezember 2022RIS-Stand 21. Oktober 2022

RIS-Gesetzesnummer 20012043 · BGBl. II Nr. 391/2022 · 91/01 Fernmeldewesen · Original im RIS öffnen

§ 10

§ 10 Legitimation beim ZIS-Abfrage-Portal

Fassung: 12. Dezember 2022 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 10 ZIS-V 2022?

  • Kernaussage§ 10 ZIS-V 2022 behandelt "Legitimation beim ZIS-Abfrage-Portal" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Zugangsberechtigte gemäß § 9 Abs. 4 haben sich bei jeder Anmeldung beim ZIS-Portal mittels Bürgerkartenfunktion zu...

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Legitimation beim ZIS-Abfrage-Portal

§ 10. (1) Zugangsberechtigte gemäß § 9 Abs. 4 haben sich bei jeder Anmeldung beim ZIS-Portal mittels Bürgerkartenfunktion zu legitimieren.

(2) Die RTR-GmbH hat technisch sicherzustellen, dass nur gemäß § 9 Abs. 4 Zugangsberechtigte Zugang zu Abfragefunktionen im ZIS-Portal erhalten.

(3) Werden bei der RTR-GmbH nach § 5 Abs. 2 Informationen über geplante Bauvorhaben im Sinne des § 80 Abs. 4 TKG 2021 gemeldet, hat die RTR-GmbH den Standort des Bauvorhabens, das Datum der Meldung sowie eine eindeutige Identifikationsreferenz in eine Auswahlliste aufzunehmen, die für am ZIS-Portal gemäß Abs. 1 legitimierte Zugangsberechtigte einsehbar zu sein hat.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 10 ZIS-V 2022 in einfachen Worten?

§ 10 ZIS-V 2022 behandelt "Legitimation beim ZIS-Abfrage-Portal" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 12. Dezember 2022 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
21. Oktober 2022
Fassung seit
12. Dezember 2022
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
3. Oktober 2026 22:05
Frühere Fassungen

Keine frühere Fassung im lokalen Cache. Der aktuelle RIS-Verweis bleibt als Originalquelle verknüpft.

Was sich geändert hat

RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere lokale Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.

Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und lokal vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.

Verweise

Rückverweise

Entscheidungen 0Gesetze 0Treffer 0

Noch keine Rückverweise im lokalen Cache. Die Aktualisierung wurde im Hintergrund vorgemerkt; bis dahin werden ausschließlich lokal vorhandene Daten angezeigt.