§ 11
§ 11 Antragstellung und Glaubhaftmachung der Antragsvoraussetzungen
Fassung: 12. Dezember 2022 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 11 ZIS-V 2022?
- Kernaussage§ 11 ZIS-V 2022 behandelt "Antragstellung und Glaubhaftmachung der Antragsvoraussetzungen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Antragstellungen auf Abfrage von Daten gemäß § 5 Abs. 1 über für Kommunikationslinien nutzbare Infrastrukturen sind...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Antragstellung und Glaubhaftmachung der Antragsvoraussetzungen
§ 11. (1) Antragstellungen auf Abfrage von Daten gemäß § 5 Abs. 1 über für Kommunikationslinien nutzbare Infrastrukturen sind ausschließlich durch beim ZIS-Portal für einen Abfrageberechtigten nach § 9 Abs. 2 legitimierte Zugangsberechtigte (§ 10) zulässig. Bei der Antragstellung ist durch geeignete Angaben oder Unterlagen glaubhaft zu machen, dass der Abfrageberechtigte nach § 9 Abs. 2 beabsichtigt, im Abfragegebiet die Möglichkeit einer Mitbenutzung gemäß § 60 TKG 2021 zu prüfen. Dabei sind jedenfalls
(2) Antragstellungen auf Abfrage von Daten gemäß § 5 Abs. 2 über geplante Bauarbeiten an physischen Infrastrukturen sind ausschließlich durch beim ZIS-Portal gemäß § 10 legitimierte Zugangsberechtigte zulässig. Bei der Antragstellung ist durch geeignete Angaben oder Unterlagen glaubhaft zu machen, dass der Abfrageberechtigte gemäß § 9 Abs. 2 oder Abs. 3 beabsichtigt, im Abfragegebiet die Möglichkeit einer Koordinierung von Bauarbeiten gemäß § 68 TKG 2021 zu prüfen. Dabei sind jedenfalls
(3) Abfragen von Informationen gemäß Abs. 1 über für Kommunikationslinien nutzbare Infrastrukturen und Abfragen von Informationen gemäß Abs. 2 über geplante Bauarbeiten an physischen Infrastrukturen sind getrennt voneinander zu beantragen.
(4) Die RTR-GmbH hat die gemäß Abs. 1 oder Abs. 2 übermittelten Angaben oder Unterlagen unverzüglich zu prüfen und gegebenenfalls
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 11 ZIS-V 2022 in einfachen Worten?
§ 11 ZIS-V 2022 behandelt "Antragstellung und Glaubhaftmachung der Antragsvoraussetzungen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 21. Oktober 2022
- Fassung seit
- 12. Dezember 2022
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 3. Oktober 2026 22:05
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