Verordnungen

Meldung und Abfrage von Daten und die Einsichtnahme in Daten bei der RTR-GmbH als Zentrale Stelle für Infrastrukturdaten

Verordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) über die Meldung und Abfrage von Daten und die Einsichtnahme in Daten bei der RTR-GmbH als Zentrale Stelle für Infrastrukturdaten – ZIS-V 2022

ZIS-V 2022VerordnungFassung seit 12. Dezember 2022RIS-Stand 21. Oktober 2022

RIS-Gesetzesnummer 20012043 · BGBl. II Nr. 391/2022 · 91/01 Fernmeldewesen · Original im RIS öffnen

§ 11

§ 11 Antragstellung und Glaubhaftmachung der Antragsvoraussetzungen

Fassung: 12. Dezember 2022 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 11 ZIS-V 2022?

  • Kernaussage§ 11 ZIS-V 2022 behandelt "Antragstellung und Glaubhaftmachung der Antragsvoraussetzungen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Antragstellungen auf Abfrage von Daten gemäß § 5 Abs. 1 über für Kommunikationslinien nutzbare Infrastrukturen sind...

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Antragstellung und Glaubhaftmachung der Antragsvoraussetzungen

§ 11. (1) Antragstellungen auf Abfrage von Daten gemäß § 5 Abs. 1 über für Kommunikationslinien nutzbare Infrastrukturen sind ausschließlich durch beim ZIS-Portal für einen Abfrageberechtigten nach § 9 Abs. 2 legitimierte Zugangsberechtigte (§ 10) zulässig. Bei der Antragstellung ist durch geeignete Angaben oder Unterlagen glaubhaft zu machen, dass der Abfrageberechtigte nach § 9 Abs. 2 beabsichtigt, im Abfragegebiet die Möglichkeit einer Mitbenutzung gemäß § 60 TKG 2021 zu prüfen. Dabei sind jedenfalls

(2) Antragstellungen auf Abfrage von Daten gemäß § 5 Abs. 2 über geplante Bauarbeiten an physischen Infrastrukturen sind ausschließlich durch beim ZIS-Portal gemäß § 10 legitimierte Zugangsberechtigte zulässig. Bei der Antragstellung ist durch geeignete Angaben oder Unterlagen glaubhaft zu machen, dass der Abfrageberechtigte gemäß § 9 Abs. 2 oder Abs. 3 beabsichtigt, im Abfragegebiet die Möglichkeit einer Koordinierung von Bauarbeiten gemäß § 68 TKG 2021 zu prüfen. Dabei sind jedenfalls

(3) Abfragen von Informationen gemäß Abs. 1 über für Kommunikationslinien nutzbare Infrastrukturen und Abfragen von Informationen gemäß Abs. 2 über geplante Bauarbeiten an physischen Infrastrukturen sind getrennt voneinander zu beantragen.

(4) Die RTR-GmbH hat die gemäß Abs. 1 oder Abs. 2 übermittelten Angaben oder Unterlagen unverzüglich zu prüfen und gegebenenfalls

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / Kapitel2. Abschnitt
Gehört thematisch zuÜbergangs- und Schlussbestimmungen

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 11 ZIS-V 2022 in einfachen Worten?

§ 11 ZIS-V 2022 behandelt "Antragstellung und Glaubhaftmachung der Antragsvoraussetzungen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 12. Dezember 2022 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
21. Oktober 2022
Fassung seit
12. Dezember 2022
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
3. Oktober 2026 22:05
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

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