§ 12
§ 12 Sensible Infrastrukturen
Fassung: 12. Dezember 2022 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 12 ZIS-V 2022?
- Kernaussage§ 12 ZIS-V 2022 behandelt "Sensible Infrastrukturen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Abfrageberechtigte Antragsteller (Meldeverpflichtete gemäß § 1 Abs. 1 Z 1) haben bei jeder Antragstellung gemäß §...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Sensible Infrastrukturen
§ 12. (1) Abfrageberechtigte Antragsteller (Meldeverpflichtete gemäß § 1 Abs. 1 Z 1) haben bei jeder Antragstellung gemäß § 11 Abs. 1 oder Abs. 2 bekanntzugeben, ob sie auch die Zugänglichmachung von Informationen über die Meldeverpflichteten beantragen, die im Abfragegebiet Standorte, Leitungswege oder Netzkomponenten gemäß § 5 Abs. 4 als sensibel markiert haben.
(2) Wird die Zugänglichmachung von Informationen gemäß Abs. 1 nicht beantragt, hat die RTR-GmbH dem Antragsteller keine Informationen über gegebenenfalls gemäß § 5 Abs. 4 markierte Standorte, Leitungswege oder Netzkomponenten im Abfragegebiet oder deren Inhaber (Meldeverpflichtete) zugänglich zu machen.
(3) Wird die Zugänglichmachung von Informationen gemäß Abs. 1 beantragt, hat die RTR-GmbH den Antragsteller darüber zu informieren,
Die RTR-GmbH hat die in Z 1 genannten Meldeverpflichteten unverzüglich über die Identität des Antragstellers und über das Abfragegebiet zu verständigen.
(4) Wird die Zugänglichmachung der Informationen gemäß Abs. 3 Z 2 beantragt, hat die RTR-GmbH insoweit mit Bescheid gemäß § 15 Abs. 3 Z 2 zu entscheiden.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 12 ZIS-V 2022 in einfachen Worten?
§ 12 ZIS-V 2022 behandelt "Sensible Infrastrukturen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 21. Oktober 2022
- Fassung seit
- 12. Dezember 2022
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 3. Oktober 2026 22:05
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