Verordnungen

WFA-Grundsatz-Verordnung

Verordnung des Bundeskanzlers über Grundsätze der wirkungsorientierten Folgenabschätzung bei Regelungsvorhaben und sonstigen Vorhaben (WFA-Grundsatz-Verordnung – WFA-GV)

WFA-GVVerordnungFassung seit 1. Januar 2013RIS-Stand 18. August 2026

RIS-Gesetzesnummer 20008150 · BGBl. II Nr. 489/2012 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 67/2015 · 31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget · Original im RIS öffnen

§ 7

§ 7 Wesentlichkeit der Auswirkungen

Fassung: 1. Januar 2013 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 7 WFA-GV?

  • Kernaussage§ 7 WFA-GV behandelt "Wesentlichkeit der Auswirkungen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Voraussichtliche Auswirkungen sind jedenfalls wesentlich, wenn

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Wesentlichkeit der Auswirkungen

§ 7. Voraussichtliche Auswirkungen sind jedenfalls wesentlich, wenn

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 7 WFA-GV in einfachen Worten?

§ 7 WFA-GV behandelt "Wesentlichkeit der Auswirkungen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 1. Januar 2013 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
9. April 2015
Fassung seit
1. Januar 2013
Fassung bis
laufend
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.

Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:

  • BGBl. II Nr. 42/2026
  • BGBl. II Nr. 67/2015

Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.

Verweise

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