§ 10b
§ 10b Systematische Schritte der vereinfachten wirkungsorientierten Folgenabschätzung
Fassung: 1. April 2015 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 10b WFA-GV?
- Kernaussage§ 10b WFA-GV behandelt "Systematische Schritte der vereinfachten wirkungsorientierten Folgenabschätzung" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Die Schritte der vereinfachten wirkungsorientierten Folgenabschätzung sind
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Systematische Schritte der vereinfachten wirkungsorientierten Folgenabschätzung
§ 10b. (1) Die Schritte der vereinfachten wirkungsorientierten Folgenabschätzung sind:
(2) Die vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung ist jeweils pro Regelungsvorhaben oder sonstigem Vorhaben durchzuführen. Die Ausführungen gemäß der Abs. 3 bis 5 sind insbesondere bei bloßen Kundmachungen oder redaktionellen Änderungen dem Vorhabensumfang anzupassen.
(3) Bei der Problemanalyse sind insbesondere der Grund des Tätigwerdens (Problem und dessen Ursachen), der Gestaltungsspielraum bei der Umsetzung von Unionsrecht, das Ausmaß des Problems, die von dem Problem Betroffenen sowie allfällige Alternativen zu beschreiben.
(4) Bei der Zielformulierung sind die Regelungs- beziehungsweise Vorhabensziele zu nennen. Es ist ein allfälliger Zusammenhang mit einem Wirkungsziel im Bundesvoranschlag darzustellen.
(5) Bei der Maßnahmenformulierung ist darauf Bedacht zu nehmen, dass Maßnahmen sachlich abgegrenzt ausgewiesen werden.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 10b WFA-GV in einfachen Worten?
§ 10b WFA-GV behandelt "Systematische Schritte der vereinfachten wirkungsorientierten Folgenabschätzung" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. April 2015 bis laufend.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 9. April 2015
- Fassung seit
- 1. April 2015
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 7. Oktober 2026 05:56
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 42/2026
- BGBl. II Nr. 67/2015
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