§ 4
§ 4 Kalender der Handelstage
Fassung: 3. Januar 2018 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 4 TransV 2018?
- Kernaussage§ 4 TransV 2018 behandelt "Kalender der Handelstage" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdWichtig ist: Für die Zwecke des § 130 Abs. 1 und des § 135 Abs. 2 und 3...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Kalender der Handelstage
§ 4. Für die Zwecke des § 130 Abs. 1 und des § 135 Abs. 2 und 3 BörseG 2018 sowie dieser Verordnung gilt der Kalender der Handelstage der Wiener Börse AG.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 4 TransV 2018 in einfachen Worten?
§ 4 TransV 2018 behandelt "Kalender der Handelstage" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 3. Januar 2018 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 22. Dezember 2017
- Fassung seit
- 3. Januar 2018
- Fassung bis
- laufend
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 358/2022
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