§ 19
§ 19 Gleichwertigkeit in Bezug auf den Unabhängigkeitstest für Muttergesellschaften von Verwaltungsgesellschaften und Wertpapierfirmen
Fassung: 3. Januar 2018 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 19 TransV 2018?
- Kernaussage§ 19 TransV 2018 behandelt "Gleichwertigkeit in Bezug auf den Unabhängigkeitstest für Muttergesellschaften von Verwaltungsgesellschaften und Wertpapierfirmen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür betroffene Parteien und Behörden, die diese Bestimmung anwenden oder beachten müssen.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Bei einem Drittland wird davon ausgegangen, dass es Unabhängigkeitsbedingungen festgelegt hat, die den in § 134...
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Gleichwertigkeit in Bezug auf den Unabhängigkeitstest für Muttergesellschaften von Verwaltungsgesellschaften und Wertpapierfirmen
§ 19. (1) Bei einem Drittland wird davon ausgegangen, dass es Unabhängigkeitsbedingungen festgelegt hat, die den in § 134 Abs. 2 und 3 BörseG 2018 genannten gleichwertig sind, wenn den Rechtsvorschriften des Drittlandes zufolge eine in § 122 Abs. 9 BörseG 2018 genannte Verwaltungsgesellschaft oder Wertpapierfirma die folgenden Bedingungen erfüllen muss:
(2) Die Muttergesellschaft muss die Mitteilungsanforderungen gemäß § 8 Abs. 2 Z 1 und Abs. 3 einhalten. Darüber hinaus hat sie eine Erklärung abzugeben, aus der hervorgeht, dass die Muttergesellschaft im Falle einer jeden Verwaltungsgesellschaft oder Wertpapierfirma die in Abs. 1 genannten Bedingungen erfüllt.
(3) Die Muttergesellschaft muss in der Lage sein, der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaates des Emittenten auf Anfrage nachweisen zu können, dass die Anforderungen von § 8 Abs. 4 eingehalten wurden.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 19 TransV 2018 in einfachen Worten?
§ 19 TransV 2018 behandelt "Gleichwertigkeit in Bezug auf den Unabhängigkeitstest für Muttergesellschaften von Verwaltungsgesellschaften und Wertpapierfirmen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 22. Dezember 2017
- Fassung seit
- 3. Januar 2018
- Fassung bis
- laufend
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 358/2022
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