§ 7
§ 7 Außerkrafttreten SeilbÜV 1995 und Inkrafttreten SeilbÜV 2013
Fassung: 1. Januar 2014 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 7 SeilbÜV 2013?
- Kernaussage§ 7 SeilbÜV 2013 beschreibt, ab wann die Bestimmung gilt oder wann ältere Regelungen enden.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Die SeilbÜV 1995 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft; gleichzeitig tritt die SeilbÜV...
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Außerkrafttreten SeilbÜV 1995 und Inkrafttreten SeilbÜV 2013
§ 7. Die SeilbÜV 1995 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft; gleichzeitig tritt die SeilbÜV 2013 in Kraft.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 7 SeilbÜV 2013 in einfachen Worten?
§ 7 SeilbÜV 2013 beschreibt, ab wann die Bestimmung gilt oder wann ältere Regelungen enden.
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Gilt in dieser Darstellung von 1. Januar 2014 bis laufend.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 11. Dezember 2015
- Fassung seit
- 1. Januar 2014
- Fassung bis
- laufend
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 378/2015
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