§ 18
§ 18 Qualitätsziele und Richtwerte für die hydromorphologischen Qualitätskomponenten
Fassung: 30. März 2010 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 18 QZV Ökologie OG?
- Kernaussage§ 18 QZV Ökologie OG behandelt "Qualitätsziele und Richtwerte für die hydromorphologischen Qualitätskomponenten" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Zur Beurteilung des sehr guten hydromorphologischen Zustandes eines Oberflächenwasserkörpers sind die Module Wasserhaushalt und Morphologie heranzuziehen.
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
2.Abschnitt
Qualitätsziele und Richtwerte für die hydromorphologischen Qualitätskomponenten
Qualitätsziele für den sehr guten hydromorphologischen Zustand
§18. (1) Zur Beurteilung des sehr guten hydromorphologischen Zustandes eines Oberflächenwasserkörpers sind die Module Wasserhaushalt und Morphologie heranzuziehen.
(2) Wasserhaushalt und Morphologie eines Oberflächenwasserkörpers befinden sich in einem sehr guten Zustand, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 18 QZV Ökologie OG in einfachen Worten?
§ 18 QZV Ökologie OG behandelt "Qualitätsziele und Richtwerte für die hydromorphologischen Qualitätskomponenten" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Was hat die Bestimmung mit Leistungsbeurteilung zu tun?
Die Bestimmung kann für Fragen rund um Beurteilung, Leistungsfeststellung, Noten oder Prüfungsergebnisse relevant sein. Entscheidend ist der konkrete Absatz und die dazu passende Fassung.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 30. März 2010 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 29. April 2010
- Fassung seit
- 30. März 2010
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 29. August 2026 22:38
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 128/2019
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