§ 4
§ 4 Qualitätskomponenten für die Bestimmung des ökologischen Zustandes von Oberflächengewässern
Fassung: 1. Januar 2011 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 4 QZV Ökologie OG?
- Kernaussage§ 4 QZV Ökologie OG behandelt "Qualitätskomponenten für die Bestimmung des ökologischen Zustandes von Oberflächengewässern" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: In dieser Verordnung werden für Typen von Oberflächengewässern Werte für die in den Absätzen2 bis 4...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Qualitätskomponenten für die Bestimmung des ökologischen Zustandes von Oberflächengewässern
§4. (1) In dieser Verordnung werden für Typen von Oberflächengewässern Werte für die in den Absätzen2 bis 4 genannten biologischen, hydromorphologischen und allgemeinen Bedingungen der physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten festgelegt.
(2) Die biologischen Qualitätskomponenten sind
(3) Die hydromorphologischen Qualitätskomponenten sind
(4) Die allgemeinen Bedingungen der physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten sind
(5) Die Typen von Oberflächengewässern bezogen auf die biologischen Qualitätskomponenten sind
(6) Ein Oberflächenwasserkörper befindet sich in einem sehr guten ökologischen Zustand, wenn
(7) Ein Oberflächenwasserkörper befindet sich in einem guten ökologischen Zustand, wenn
(8) Ein Oberflächenwasserkörper befindet sich in einem mäßigen ökologischen Zustand, wenn
(9) Ein Oberflächenwasserkörper befindet sich in einem unbefriedigenden ökologischen Zustand, wenn die im 2. bzw. 3.Hauptstück für den unbefriedigenden Zustand festgelegten Werte für die biologischen Qualitätskomponenten eingehalten werden, wobei der jeweils schlechteste Wert ausschlaggebend ist.
(10) Ein Oberflächenwasserkörper befindet sich in einem schlechten ökologischen Zustand, wenn zumindest einer der in Abs. 9 genannten Werte nicht eingehalten wird.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 4 QZV Ökologie OG in einfachen Worten?
§ 4 QZV Ökologie OG behandelt "Qualitätskomponenten für die Bestimmung des ökologischen Zustandes von Oberflächengewässern" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 31. Januar 2011
- Fassung seit
- 1. Januar 2011
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 4. Oktober 2026 07:47
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 128/2019
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