Verordnungen

Qualitätszielverordnung Chemie Grundwasser

Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über den guten chemischen Zustand des Grundwassers (Qualitätszielverordnung Chemie Grundwasser – QZV Chemie GW)

QZV Chemie GWVerordnungFassung seit 30. März 2010RIS-Stand 23. August 2019

RIS-Gesetzesnummer 20006738 · BGBl. II Nr. 98/2010 · 81/01 Wasserrechtsgesetz 1959 · Original im RIS öffnen

§ 7

§ 7 Beschränkungen für die Einbringung von Schadstoffen

Fassung: 30. März 2010 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 7 QZV Chemie GW?

  • Kernaussage§ 7 QZV Chemie GW behandelt "Beschränkungen für die Einbringung von Schadstoffen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Jede von §6 nicht erfasste Einbringung von in der Anlage2 angeführten Schadstoffen sowie die direkte oder...

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Beschränkungen für die Einbringung von Schadstoffen

§7. (1) Jede von §6 nicht erfasste Einbringung von in der Anlage2 angeführten Schadstoffen sowie die direkte oder indirekte Einbringung von in Anlage3 angeführten Schadstoffen in das Grundwasser bedarf einer Bewilligung nach Maßgabe des §32 WRG1959.

(2) Bei der Bewilligung von Einbringungen der in Anlage2 oder3 angeführten Schadstoffe in das Grundwasser sind die zulässigen Schadstofffrachten so zu begrenzen, dass eine Verschlechterung (§§4 und 5) bzw. eine Verschmutzung des Grundwassers (§30 Abs.3 Z3 WRG1959) verhindert wird. Eine Verschmutzung des Grundwassers durch Stoffe, für die in Anlage1 ein Schwellenwert festgelegt wurde, ist jedenfalls dann nicht gegeben, wenn diese Schwellenwerte bei Eintritt in das Grundwasser eingehalten werden. Wird ein Schwellenwert bei Eintritt in das Grundwasser überschritten, ist zu prüfen, ob eine Verschlechterung bzw. eine Verschmutzung des Grundwassers gegeben ist.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelKeine eigene Gliederungsangabe im lokalen Text erkannt.
Gehört thematisch zuÜbergangs- und Schlussbestimmungen
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Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 7 QZV Chemie GW in einfachen Worten?

§ 7 QZV Chemie GW behandelt "Beschränkungen für die Einbringung von Schadstoffen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

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Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
3. Mai 2010
Fassung seit
30. März 2010
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
5. Oktober 2026 10:25
Frühere Fassungen

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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:

  • BGBl. II Nr. 248/2019

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