Verordnungen

Pflanzenschutzmittelverordnung 2011

Verordnung des Bundesministers für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Durchführung des Pflanzenschutzmittelgesetzes 2011 (Pflanzenschutzmittelverordnung 2011)

VerordnungFassung seit 14. Juni 2011RIS-Stand 6. August 2015

RIS-Gesetzesnummer 20007374 · BGBl. II Nr. 233/2011 · 80/05 Pflanzenschutz, Schädlingsbekämpfung · Original im RIS öffnen

§ 8

§ 8 Fertigpackungen

Fassung: 14. Juni 2011 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 8 Pflanzenschutzmittelverordnung 2011?

  • Kernaussage§ 8 Pflanzenschutzmittelverordnung 2011 behandelt "Fertigpackungen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Pflanzenschutzmittel gemäß § 23 des Chemikaliengesetzes 1996 haben den darin festgelegten Anforderungen zu entsprechen. Ansonsten dürfen...

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Fertigpackungen

§ 8. Pflanzenschutzmittel gemäß § 23 des Chemikaliengesetzes 1996 haben den darin festgelegten Anforderungen zu entsprechen. Ansonsten dürfen Pflanzenschutzmittel nur in unbeschädigten und sicheren Fertigpackungen in Verkehr gebracht werden. Sie müssen so beschaffen sein, dass die in ihnen enthaltenen Pflanzenschutzmittel bei sachgerechter Lagerung und Handhabung bis zu ihrem Verbrauch keine Gefahr für die Gesundheit von Menschen und Tieren oder für die Umwelt herbeiführen können. Die Fertigpackungen müssen insbesondere nachstehenden Anforderungen entsprechen:

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelKeine gesonderte Gliederungsangabe vorhanden.
Gehört thematisch zuRechte und Pflichten, Übergangs- und Schlussbestimmungen
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Nächster Paragraph§ 9 Versuchseinrichtungen

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 8 Pflanzenschutzmittelverordnung 2011 in einfachen Worten?

§ 8 Pflanzenschutzmittelverordnung 2011 behandelt "Fertigpackungen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 14. Juni 2011 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

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Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
6. August 2015
Fassung seit
14. Juni 2011
Fassung bis
laufend
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.

Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:

  • BGBl. II Nr. 212/2015
  • BGBl. II Nr. 198/2013

Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.

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