Verordnungen

Pflanzenschutzmittelverordnung 2011

Verordnung des Bundesministers für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Durchführung des Pflanzenschutzmittelgesetzes 2011 (Pflanzenschutzmittelverordnung 2011)

VerordnungFassung seit 14. Juni 2011RIS-Stand 6. August 2015

RIS-Gesetzesnummer 20007374 · BGBl. II Nr. 233/2011 · 80/05 Pflanzenschutz, Schädlingsbekämpfung · Original im RIS öffnen

§ 4

§ 4 Betriebsregister

Fassung: 14. Juni 2011 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 4 Pflanzenschutzmittelverordnung 2011?

  • Kernaussage§ 4 Pflanzenschutzmittelverordnung 2011 behandelt "Betriebsregister" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Die Registrierung erfolgt durch Eintragung des Betriebs in ein amtliches Verzeichnis gemäß § 4 Abs. 1...

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Betriebsregister

§ 4. (1) Die Registrierung erfolgt durch Eintragung des Betriebs in ein amtliches Verzeichnis gemäß § 4 Abs. 1 des Pflanzenschutzmittelgesetzes 2011, welches vom Bundesamt für Ernährungssicherheit zu veröffentlichen ist. Mit der Meldung zum Zweck der Registrierung sind Firmenbezeichnung einschließlich Rechtsform, Firmenanschrift sowie Niederlassungen und Filialbetriebe bekanntzugeben. Für die Meldung ist ein in den Amtlichen Nachrichten des Bundesamts für Ernährungssicherheit zu veröffentlichendes Formular zu verwenden.

(2) Die Registrierung ist zurückzunehmen oder nicht vorzunehmen, wenn der Registrierungsinhaber Sitz oder Niederlassung im Inland aufgegeben hat.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelKeine gesonderte Gliederungsangabe vorhanden.
Gehört thematisch zuÜbergangs- und Schlussbestimmungen
Vorheriger Paragraph§ 3 Bescheinigung

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 4 Pflanzenschutzmittelverordnung 2011 in einfachen Worten?

§ 4 Pflanzenschutzmittelverordnung 2011 behandelt "Betriebsregister" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 14. Juni 2011 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
6. August 2015
Fassung seit
14. Juni 2011
Fassung bis
laufend
Frühere Fassungen

Frühere Fassungen werden hier derzeit nicht angezeigt. Das RIS-Original ist verknüpft.

Was sich geändert hat

RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.

Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:

  • BGBl. II Nr. 212/2015
  • BGBl. II Nr. 198/2013

Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.

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