§ 3a
§ 3a Registrierung von Zertifizierungsstellen
Fassung: 18. Februar 2026 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 3a NLAV?
- Kernaussage§ 3a NLAV behandelt "Registrierung von Zertifizierungsstellen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür betroffene Parteien und Behörden, die diese Bestimmung anwenden oder beachten müssen.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Zertifizierungsstellen, die Zertifikate für Unternehmen mit Sitz im Inland in einem anerkannten freiwilligen Zertifizierungssystem ausstellen und...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Registrierung von Zertifizierungsstellen
§ 3a. (1) Zertifizierungsstellen, die Zertifikate für Unternehmen mit Sitz im Inland in einem anerkannten freiwilligen Zertifizierungssystem ausstellen und Unternehmen und Betriebe mit Sitz im Inland kontrollieren, haben sich unabhängig davon, ob sie ihren Sitz im Inland, einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Drittstaat haben, bei der zuständigen Behörde zu registrieren. Sie werden auf Antrag registriert, wenn sie
(2) Der Antrag auf Registrierung hat folgende Angaben zu enthalten:
(3) Die Registrierung hat das Datum der Registrierung und eine einmalige Registriernummer zu enthalten und ist auf der Homepage der zuständigen Behörde bekannt zu geben.
(4) Die zuständige Behörde hat die Registrierung zu widerrufen, wenn eine oder mehrere Voraussetzungen gemäß Abs. 1 nicht mehr gegeben sind.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 3a NLAV in einfachen Worten?
§ 3a NLAV behandelt "Registrierung von Zertifizierungsstellen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 18. Februar 2026 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 17. Februar 2026
- Fassung seit
- 18. Februar 2026
- Fassung bis
- laufend
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