§ 4
§ 4 Hinweis auf die Unverbindlichkeit
Fassung: 1. Oktober 2018 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 4 LV-InfoV2018?
- Kernaussage§ 4 LV-InfoV2018 behandelt "Hinweis auf die Unverbindlichkeit" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Bei der Darstellung von Leistungen des Versicherungsunternehmens, Rückkaufswerten und prämienfreien Leistungen, die nicht garantiert sind, hat...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Hinweis auf die Unverbindlichkeit
§ 4. Bei der Darstellung von Leistungen des Versicherungsunternehmens, Rückkaufswerten und prämienfreien Leistungen, die nicht garantiert sind, hat sowohl im Rahmen der vorvertraglichen als auch der jährlichen Informationen ein deutlicher Hinweis auf die Unverbindlichkeit zu erfolgen. Dieser Hinweis hat insbesondere Angaben zu enthalten, aus denen hervorgeht, dass die in den künftigen Jahren erzielbare Wertentwicklung nicht vorausgesehen werden kann und die Darstellung daher unverbindlich ist.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 4 LV-InfoV2018 in einfachen Worten?
§ 4 LV-InfoV2018 behandelt "Hinweis auf die Unverbindlichkeit" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. Oktober 2018 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 20. September 2018
- Fassung seit
- 1. Oktober 2018
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 5. Oktober 2026 09:44
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 471/2022
- BGBl. II Nr. 352/2021
- BGBl. II Nr. 227/2020
- BGBl. II Nr. 353/2019
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