Anl. 1
Anl. 1 zur Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Informationspflichten für die Lebensversicherung (Lebensversicherung Informationspflichtenverordnung 2018 – LV-InfoV 2018)
Fassung: 1. Juni 2020 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in Anl. 1 LV-InfoV2018?
- KernaussageAnl. 1 LV-InfoV2018 fasst Pflichten zusammen, die sich aus der Rechtsvorschrift ergeben.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: In die Prämie einkalkulierte Versicherungssteuer, Risikoprämie (zur Deckung versicherungstechnischer Risiken) und Kosten
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
zur Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Informationspflichten für die Lebensversicherung (Lebensversicherung Informationspflichtenverordnung 2018 – LV-InfoV 2018)
Information über die Kosten und Gebühren gemäß § 2 Abs. 5 LV-InfoV 2018
In die Prämie einkalkulierte Versicherungssteuer, Risikoprämie (zur Deckung versicherungstechnischer Risiken) und Kosten:
Bestandteile der gesamten einbezahlten Prämie
voraussichtlicher prozentueller Anteil an der Prämiensumme
Sparprämie (veranlagte Beträge)
Versicherungssteuer
Risikoprämie gegliedert nach einzelnen Risiken
Kosten
Kosten, die nicht in die Prämie einkalkuliert sind:
Kostenbestandteile
voraussichtlicher prozentueller Anteil an der Bemessungsgrundlage
Kosten, die [hier ist die jeweilige Bemessungsgrundlage anzugeben] bemessen sind
Risikoprämie, gegliedert nach einzelnen Risiken die [hier ist die jeweilige Bemessungsgrundlage anzugeben] bemessen ist
Sonstige Kosten:
[hier sind Kosten und deren Höhe anzugeben, die keine Bemessungsgrundlage haben]
Kumulative Wirkung der Gesamtkosten auf die Anlagerendite:
[Diese Tabelle ist für die klassische und kapitalanlageorientierte Lebensversicherung sowie, soweit relevant, für die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge zu befüllen, andernfalls zu streichen]
Gesamtverzinsung
effektive Gesamtverzinsung
Zinsminderung
Szenario 1
Szenario 2
Szenario 3
Die Gesamtverzinsung ist der durchschnittliche jährliche Ertrag, der dem Versicherungsnehmer zugeteilt wird, in Prozent auf das vom Versicherungsunternehmen veranlagte Vermögen. Die Gesamtverzinsung setzt sich aus dem Garantiezinssatz und einem Gewinnanteil zusammen. Da die Höhe des Gewinnanteils nicht vorhersehbar ist, wird die Entwicklung in drei Szenarien mit unterschiedlicher Gesamtverzinsung dargestellt. Die Gesamtverzinsung im Szenario 2 entspricht der Summe aus dem Garantiezinssatz von XXX % und den [im letzten Jahresabschluss veröffentlichten / zuletzt beschlossenen – Unzutreffendes streichen] Gewinnanteilsätzen. Für das Szenario 1 wird eine höhere und für das Szenario 3 eine niedrigere Gewinnbeteiligung als die aktuelle dargestellt. Die Angaben der möglichen Gesamtverzinsung sind unverbindlich und stellen nur beispielhaft mögliche Wertentwicklungen dar.
Die effektive Gesamtverzinsung ist der durchschnittliche jährliche Ertrag in Prozent auf die gesamte einbezahlte Prämie unter der Annahme, dass der Vertrag nicht vorzeitig beendet wird und daher die in der Modellrechnung [konkreter Hinweis auf die Tabelle gemäß Anlage 2] angegebene Leistung zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit erbracht wird. Die effektive Gesamtverzinsung berücksichtigt bereits den Effekt sämtlicher renditemindernder Größen (Versicherungssteuer, Risikoprämie und Kosten) auf die Versicherungsleistung.
Die Zinsminderung gibt an, um wie viele Prozentpunkte die effektive Gesamtverzinsung jährlich höher wäre, wenn Versicherungssteuer, Risikoprämie und sämtliche Kosten die Leistung nicht mindern würden. Da die Höhe der Risikoprämie die Zinsminderung beeinflusst, hängt die Höhe der Zinsminderung auch vom Umfang des vereinbarten Versicherungsschutzes ab.
[Diese Tabelle ist für die fonds- und indexgebundene Lebensversicherung sowie, soweit relevant, für die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge zu befüllen, andernfalls zu streichen]
angenommene Wertentwicklung
effektiveWertentwicklung
Zinsminderung
Szenario 1
3 %
Szenario 2
0 %
Szenario 3
-3 %
…
Die angenommene Wertentwicklung entspricht dem durchschnittlichen jährlichen Ertrag in Prozent auf das vom Versicherungsunternehmen veranlagte Vermögen, der dem Versicherungsnehmer zugutekommt. Da die Wertentwicklung nicht vorhersehbar ist, wird die mögliche Entwicklung in zumindest drei vorgegebenen Szenarien (3 %, 0 % und -3 %) dargestellt. Die Angaben der Wertentwicklung sind unverbindlich und stellen nur beispielhaft mögliche Wertentwicklungen dar.
Die effektive Wertentwicklung ist der durchschnittliche jährliche Ertrag in Prozent auf die gesamte einbezahlte Prämie unter der Annahme, dass der Vertrag nicht vorzeitig beendet wird und daher die in der Modellrechnung [konkreter Hinweis auf die Tabelle gemäß Anlage 2] angegebene Leistung zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit erbracht wird. Die effektive Wertentwicklung berücksichtigt bereits den Effekt sämtlicher renditemindernder Größen (Versicherungssteuer, Risikoprämie und Kosten) auf die Versicherungsleistung.
Die Zinsminderung gibt an, um wie viele Prozentpunkte die effektive Wertentwicklung höher wäre, wenn Versicherungssteuer, Risikoprämie und sämtliche Kosten die Leistung nicht mindern würden. Da die Höhe der Risikoprämie die Zinsminderung beeinflusst, hängt die Höhe der Zinsminderung auch vom Umfang des vereinbarten Versicherungsschutzes ab.
Angaben zur garantierten Verzinsung:
[Diese Tabelle ist zu befüllen, soweit relevant]
Garantiezinssatz
effektiver Garantiezinssatz
Der Garantiezinssatz ist der jährlich garantierte Ertrag in Prozent auf das veranlagte Vermögen.
Der effektive Garantiezinssatz ist der durchschnittliche jährliche Ertrag in Prozent auf die gesamte einbezahlte Prämie unter der Annahme, dass der Vertrag nicht vorzeitig beendet wird und daher die in der Modellrechnung [konkreter Hinweis auf die Tabelle gemäß Anlage 2] angegebene garantierte Leistung zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit erbracht wird. Allfällige Gewinnanteile werden in dieser Darstellung nicht berücksichtigt. [Der folgende Satz ist nur anzugeben, wenn der effektive Garantiezinssatz negativ ist:] Ein negativer effektiver Garantiezins bedeutet, dass die zum Vertragsabschluss ermittelte garantierte Erlebensleistung niedriger ist als die einbezahlte Prämiensumme. [Anstelle des vorigen Satzes ist für die Rentenversicherung der folgende Satz anzugeben, wenn der effektive Garantiezinssatz negativ ist:] Ein negativer effektiver Garantiezins bedeutet, dass das garantierte Ablösekapital zum Rentenzahlungsbeginn niedriger ist als die einbezahlte Prämiensumme.
Gebühren:
[Hier hat die Information über Gebühren gemäß § 2 Abs. 5 Z 4 zu erfolgen]
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Anl. 1 LV-InfoV2018 in einfachen Worten?
Anl. 1 LV-InfoV2018 fasst Pflichten zusammen, die sich aus der Rechtsvorschrift ergeben.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. Juni 2020 bis laufend.
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Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 29. November 2019
- Fassung seit
- 1. Juni 2020
- Fassung bis
- laufend
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RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.
Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 471/2022
- BGBl. II Nr. 352/2021
- BGBl. II Nr. 227/2020
- BGBl. II Nr. 353/2019
Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.
Verweise
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