§ 6
§ 6 Auskunftspflicht
Fassung: 5. September 2013 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 6 Konjunkturstatistik im Dienstleistungsbereich?
- Kernaussage§ 6 Konjunkturstatistik im Dienstleistungsbereich fasst Pflichten zusammen, die sich aus der Rechtsvorschrift ergeben.
- Für wen relevantFür betroffene Parteien und Behörden, die diese Bestimmung anwenden oder beachten müssen.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Bei Befragungen im Rahmen der Stichprobe gemäß § 5 Abs. 2 besteht Auskunftspflicht gemäß § 9...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Auskunftspflicht
§ 6. (1) Bei Befragungen im Rahmen der Stichprobe gemäß § 5 Abs. 2 besteht Auskunftspflicht gemäß § 9 Bundesstatistikgesetz 2000 über die Erhebungsmerkmale gemäß § 4 Abs. 1, soweit diese nicht durch Beschaffung von Register-, Statistik- und Verwaltungsdaten oder durch geeignete Schätzverfahren erhoben werden konnten.
(2) Zur Auskunftserteilung sind jene natürlichen oder juristischen Personen sowie eingetragene Personengesellschaften verpflichtet, die eine statistische Einheit gemäß § 2 Abs. 1 im eigenen Namen betreiben.
(3) Hat ein Unternehmer einen Fiskalvertreter (§ 27 Abs. 7 und 8 Umsatzsteuergesetz 1994) beauftragt, so ist der Fiskalvertreter zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 6 Konjunkturstatistik im Dienstleistungsbereich in einfachen Worten?
§ 6 Konjunkturstatistik im Dienstleistungsbereich fasst Pflichten zusammen, die sich aus der Rechtsvorschrift ergeben.
Geht es hier auch um Verfahren oder Rechtsmittel?
Bei Verfahrensbegriffen wie Frist, Zustellung, Entscheidung oder Widerspruch sollte besonders auf die formalen Voraussetzungen und die aktuelle Fassung geachtet werden.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 5. September 2013 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 12. September 2013
- Fassung seit
- 5. September 2013
- Fassung bis
- laufend
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 10/2024
- BGBl. II Nr. 259/2013
- BGBl. II Nr. 30/2009
- BGBl. II Nr. 49/2005
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Rückverweise
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