§ 8
§ 8 Ressortspezifische theoretische Ausbildung
Fassung: 5. Mai 2015 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 8 Grundausbildungsverordnung des Bundesministeriums für Familien und Jugend?
- Kernaussage§ 8 Grundausbildungsverordnung des Bundesministeriums für Familien und Jugend behandelt "Ressortspezifische theoretische Ausbildung" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdWichtig ist: Für die ressortspezifische theoretische Ausbildung sind aus nachstehender Tabelle
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Ressortspezifische theoretische Ausbildung
§ 8. (1) Für die ressortspezifische theoretische Ausbildung sind aus nachstehender Tabelle
Kinder-, Jugendhilferecht
A/B/C/D
4/3/2/1
Lastenausgleich Das Familienlastenausgleichsgesetz
A/B/C/D
4/3/2/1
Nationale und internationale Familienpolitik
A/B/C/D
4/3/2/1
Nationale und internationale Jugendpolitik
A/B/C/D
4/3/2/1
Präsidiale Angelegenheiten
A/B/C/D
4/3/2/1
*gilt analog für die Verwendungsgruppen A1, A2, A3, A4 und die Entlohnungsgruppen v1, v2, v3, v4 sowie h1, h2 und h3.
(2) Für Bedienstete des Rechnungsdienstes ist als ein Fachbereich ein weiteres inhaltlich geeignetes Modul gem. § 6 Abs.1 Z 3 zu wählen.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 8 Grundausbildungsverordnung des Bundesministeriums für Familien und Jugend in einfachen Worten?
§ 8 Grundausbildungsverordnung des Bundesministeriums für Familien und Jugend behandelt "Ressortspezifische theoretische Ausbildung" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 5. Mai 2015 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 12. Mai 2015
- Fassung seit
- 5. Mai 2015
- Fassung bis
- laufend
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