§ 19
§ 19 Anwesenheit des amtlichen Tierarztes oder amtlichen Fachassistenten in Kleinbetrieben
Fassung: 24. Juni 2023 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 19 FlUVO?
- Kernaussage§ 19 FlUVO behandelt "Anwesenheit des amtlichen Tierarztes oder amtlichen Fachassistenten in Kleinbetrieben" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: In Betrieben mit stationärer Schlachtung ist die dauernde Anwesenheit eines amtlichen Tierarztes oder eines amtlichen Fachassistenten...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
5. Abschnitt
Anwesenheit des amtlichen Tierarztes oder amtlichen Fachassistenten in Kleinbetrieben
§ 19. (1) In Betrieben mit stationärer Schlachtung ist die dauernde Anwesenheit eines amtlichen Tierarztes oder eines amtlichen Fachassistenten während der Schlachtung nicht erforderlich, wenn bei der Schlachttieruntersuchung keine Auffälligkeiten festgestellt wurden und wenn sichergestellt ist, dass alle für die Untersuchung erforderlichen Teile bei der Fleischuntersuchung zur Verfügung gestellt und den entsprechenden Tierkörpern zugeordnet werden können.
(2) Die Fleischuntersuchung ist aber in jedem Fall innerhalb von sechs Stunden nach Schlachtung des ersten Tieres und innerhalb von drei Stunden nach Schlachtung des letzten Tieres durchzuführen.
(Anm.: Abs. 3 aufgehoben durch Z 11, BGBl. II Nr. 190/2023)
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 19 FlUVO in einfachen Worten?
§ 19 FlUVO behandelt "Anwesenheit des amtlichen Tierarztes oder amtlichen Fachassistenten in Kleinbetrieben" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 26. Juni 2023
- Fassung seit
- 24. Juni 2023
- Fassung bis
- laufend
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 190/2023
- BGBl. II Nr. 410/2019
- BGBl. II Nr. 204/2014
- BGBl. II Nr. 156/2012
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