Anl. 2
Anl. 2 Genussuntauglichkeitskriterien für Fischereierzeugnisse
Fassung: 14. März 2006 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in Anl. 2 FlUVO?
- KernaussageAnl. 2 FlUVO behandelt "Genussuntauglichkeitskriterien für Fischereierzeugnisse" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: in der Mitte eingesunken *1)
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Genussuntauglichkeitskriterien für Fischereierzeugnisse
I. Aussehen
1.
Haut
stumpfe Farbe *1)
undurchsichtiger Schleim
Augen
in der Mitte eingesunken *1)
milchige Hornhaut; graue Pupille
Kiemen
gelblich *1)
milchiger Schleim
2.
Muskelfleisch (beim Schnitt in die Leibeshöhle)
undurchsichtig *1)
Färbung entlang der Mittelgräte
rot *1)
Organe
Nieren und Reste anderer Organe und Blut bräunlich *1)
II. Beschaffenheit
1.
Muskelfleisch
weich *1)
Schuppen lösen sich leicht von der Haut; Oberfläche ziemlich rauh, grießartig
2.
Mittelgräte
leicht ablösbar *1)
Peritoneum
leicht ablösbar *1)
Geruch: Haut, Kiemen, Leibeshöhlen
faulig *1)
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*1) oder im Stadium weiter fortgeschrittener Veränderung
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Anl. 2 FlUVO in einfachen Worten?
Anl. 2 FlUVO behandelt "Genussuntauglichkeitskriterien für Fischereierzeugnisse" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 14. März 2006 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 20. November 2015
- Fassung seit
- 14. März 2006
- Fassung bis
- laufend
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 190/2023
- BGBl. II Nr. 410/2019
- BGBl. II Nr. 204/2014
- BGBl. II Nr. 156/2012
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