§ 6a
§ 6a Auswahl der Waren und Dienstleistungen
Fassung: 1. Dezember 2019 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 6a Erstellung von Verbraucherpreisindizes?
- Kernaussage§ 6a Erstellung von Verbraucherpreisindizes behandelt "Auswahl der Waren und Dienstleistungen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Die Bundesanstalt hat für die Erhebungen einen Warenkorb auf Basis der im Anhang I der Verordnung...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Auswahl der Waren und Dienstleistungen
§ 6a. (1) Die Bundesanstalt hat für die Erhebungen einen Warenkorb auf Basis der im Anhang I der Verordnung (EU) 2016/792 angeführten Waren- und Dienstleistungskategorien zu erstellen.
(2) Die Bundesanstalt hat festzulegen:
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 6a Erstellung von Verbraucherpreisindizes in einfachen Worten?
§ 6a Erstellung von Verbraucherpreisindizes behandelt "Auswahl der Waren und Dienstleistungen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. Dezember 2019 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 20. August 2019
- Fassung seit
- 1. Dezember 2019
- Fassung bis
- laufend
Frühere Fassungen werden hier derzeit nicht angezeigt. Das RIS-Original ist verknüpft.
RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.
Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 213/2025
- BGBl. II Nr. 84/2024
- BGBl. II Nr. 240/2019
- BGBl. II Nr. 457/2015
Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.
Verweise
Keine lokal auflösbaren Verweise gefunden.
Rückverweise
Keine weiteren Verweise verfügbar.