§ 3
§ 3 Erhebungsmasse, Statistische Einheiten
Fassung: 11. Oktober 2025 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 3 Erstellung von Verbraucherpreisindizes?
- Kernaussage§ 3 Erstellung von Verbraucherpreisindizes behandelt "Erhebungsmasse, Statistische Einheiten" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Statistische Einheiten im Sinne dieser Verordnung sind
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Erhebungsmasse, Statistische Einheiten
§ 3. (1) Statistische Einheiten im Sinne dieser Verordnung sind
(2) Statistische Einheiten im Sinne dieser Verordnung sind weiters
soweit sie eine Tätigkeit gemäß Abteilung 94 der ÖNACE 2025 ausüben.
(3) Unternehmen, fachliche Einheiten sowie örtliche Einheiten sind im Sinne der Artikel 1 und 2 der Verordnung (EWG) Nr. 696/93 betreffend die statistischen Einheiten für die Beobachtung und Analyse der Wirtschaft in der Gemeinschaft zu verstehen.
(4) Die Örtlichkeit der statistischen Einheit ist durch den Standort, ihre Klassifikation der Wirtschaftstätigkeit grundsätzlich durch Zuordnung der jeweiligen Tätigkeit nach der ÖNACE 2025 bestimmt. Eine Wirtschaftstätigkeit wird schwerpunktmäßig im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik ausgeübt.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 3 Erstellung von Verbraucherpreisindizes in einfachen Worten?
§ 3 Erstellung von Verbraucherpreisindizes behandelt "Erhebungsmasse, Statistische Einheiten" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
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Gilt in dieser Darstellung von 11. Oktober 2025 bis laufend.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 13. Oktober 2025
- Fassung seit
- 11. Oktober 2025
- Fassung bis
- laufend
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 213/2025
- BGBl. II Nr. 84/2024
- BGBl. II Nr. 240/2019
- BGBl. II Nr. 457/2015
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