§ 2
§ 2 Periodizität, Erhebungszeitraum
Fassung: 1. Dezember 2019 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 2 Erstellung von Verbraucherpreisindizes?
- Kernaussage§ 2 Erstellung von Verbraucherpreisindizes behandelt "Periodizität, Erhebungszeitraum" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Die Erhebungen sind monatlich in der Woche, die den
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Periodizität, Erhebungszeitraum
§ 2. (1) Die Erhebungen sind monatlich in der Woche, die den
(2) Preise von Produkten, für die starke und unregelmäßige Preisänderungen innerhalb ein und desselben Monats typisch sind (insbesondere Energieprodukte sowie Obst und Gemüse), sind zusätzlich in einer weiteren Erhebungswoche, die den
(3) Die Übermittlung von Scannerdaten (§ 4 Abs. 1 Z 2) erfolgt wöchentlich bis Mittwoch um 24.00 Uhr der Folgewoche nach Wahl der übermittelnden statistischen Einheit für die gesamte vorangegangene Kalenderwoche, wobei die Monatsabgrenzung ersichtlich sein muss, oder über jeden Öffnungstag. Die Übermittlung hat aggregiert alle in diesem Zeitraum gescannten Kauftransaktionen mit den Merkmalen pro Artikel gemäß § 4 Abs. 4 zu enthalten.
(4) Die Erhebungen der Umsatzanteile
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 2 Erstellung von Verbraucherpreisindizes in einfachen Worten?
§ 2 Erstellung von Verbraucherpreisindizes behandelt "Periodizität, Erhebungszeitraum" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
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Gilt in dieser Darstellung von 1. Dezember 2019 bis laufend.
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Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 20. August 2019
- Fassung seit
- 1. Dezember 2019
- Fassung bis
- laufend
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 213/2025
- BGBl. II Nr. 84/2024
- BGBl. II Nr. 240/2019
- BGBl. II Nr. 457/2015
Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.
Verweise
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