Verordnungen

Staatsanwaltschaftsgesetz-DV

Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 16. Juni 1986 zur Durchführung des Staatsanwaltschaftsgesetzes (DV-StAG)

DV-StAGVerordnungFassung seit 1. Juli 1986RIS-Stand 17. Januar 2022

RIS-Gesetzesnummer 10000872 · BGBl. Nr. 338/1986 · 14/01 Verwaltungsorganisation · Original im RIS öffnen

Art. 1 § 24

Art. 1 § 24 Amtssiegel auf Ausfertigungen

Fassung: 1. Juli 1986 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in Art. 1 § 24 DV-StAG?

  • KernaussageArt. 1 § 24 DV-StAG behandelt "Amtssiegel auf Ausfertigungen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür betroffene Parteien und Behörden, die diese Bestimmung anwenden oder beachten müssen.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Die Ausfertigungen von Amtszeugnissen und von Schreiben an eine ausländische Behörde, an eine ausländische Vertretungsbehörde im...

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Amtssiegel auf Ausfertigungen

§ 24. Die Ausfertigungen von Amtszeugnissen und von Schreiben an eine ausländische Behörde, an eine ausländische Vertretungsbehörde im Inland oder an eine österreichische Vertretungsbehörde im Ausland sind mit dem allgemeinen Amtssiegel zu versehen.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?

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Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Art. 1 § 24 DV-StAG in einfachen Worten?

Art. 1 § 24 DV-StAG behandelt "Amtssiegel auf Ausfertigungen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 1. Juli 1986 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

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Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
11. Dezember 2015
Fassung seit
1. Juli 1986
Fassung bis
laufend
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.

Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:

  • BGBl. II Nr. 14/2022
  • BGBl. II Nr. 325/2016
  • BGBl. II Nr. 388/2015
  • BGBl. II Nr. 204/2013

Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.

Verweise

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