Anl. 5
Anl. 5 Muster für die Niederschrift des Wahlvorstandes (der Wahlkommission)
Fassung: 1. Mai 2012 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in Anl. 5 BRWO 1974?
- KernaussageAnl. 5 BRWO 1974 behandelt "Muster für die Niederschrift des Wahlvorstandes (der Wahlkommission)" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Muster für die Niederschrift des Wahlvorstandes (der Wahlkommission)
NIEDERSCHRIFT
über die Vorgänge bei der Wahl des Betriebsrates der Arbeiterinnen/Arbeiter*) oder Angestellten*)
im Betrieb ………………………………………………………………………………………...
am …………………………………….. 20..
Wahllokal ………………………………………………………………………………………………........
Beginn der Wahlhandlung …………………………………………………………………………………..
Anwesende Mitglieder des Wahlvorstandes (der Wahlkommission):
1. Vorsitzende/r ……………………………………………………………………………………………...
2. ……………………………………………………………………………………………………………..
3. ……………………………………………………………………………………………………………..
Anwesende Wahlzeug/innen:
Für die Wähler/innengruppe: ………………………………………………………………………………..
Für die Wähler/innengruppe: ………………………………………………………………………………..
………………………………………………………………………………………………………………..
Vor Beginn der Wahl wurde festgestellt, dass die Wahlurne leer war.
Es gaben zunächst die wahlberechtigten Mitglieder des Wahlvorstandes (der Wahlkommission), danach die Wahlzeug/innen, sofern sie wahlberechtigt sind, sodann die übrigen Wähler/innen nach der Reihenfolge ihres Erscheinens ihre Stimme ab; schließlich wurden die von den abwesenden Wähler/innen eingesendeten Wahlkuverts in die Wahlurne gelegt.
Beschlüsse des Wahlvorstandes (der Wahlkommission)
N.N. (fortlaufende Zahl des Wählerverzeichnisses) wurde zur Stimmabgabe nicht zugelassen,
Besondere Vorfälle und getroffene Verfügungen ………………...………………………....................
Nachdem die für die Wahlbehandlung festgesetzte Wahlzeit abgelaufen ist, alle bis dahin erschienenen Wähler/innen ihre Stimmen abgegeben hatten und die gültig eingesendeten Wahlkuverts der zur brieflichen Stimmabgabe Berechtigten in die Wahlurne gelegt wurden, wurde die Wahlhandlung um ………… Uhr für geschlossen erklärt.
Im Wahllokal verblieben nur die Mitglieder des Wahlvorstandes (der Wahlkommission) und die Wahlzeugen.
Die Wahlurne wurde versiegelt.
Nach Entleerung der Wahlurne und Zählung der abgegebenen Wahlkuverts wurde die Übereinstimmung der Anzahl derselben mit der Zahl der im Wählerverzeichnis eingetragenen Wähler/innen festgestellt.
Oder:
………….. wurde festgestellt, dass die Anzahl derselben um ……….. größer/kleiner*) ist als die Zahl der im Wahlverzeichnis eingetragenen Wähler/innen. Dieser Unterschied dürfte darauf zurückzuführen sein, dass ……….…………………………………………………………………………..
Es wurden somit insgesamt …………….. Wahlkuverts abgegeben.
Sodann wurden die Wahlkuverts geöffnet, anschließend die Stimmzettel entfaltet.
Mit Beschluss des Wahlvorstandes wurden folgende Stimmzettel als ungültig erklärt:
Auf Grund der beiliegenden Berechnung erscheinen nachstehende Wahlwerber/innen gewählt:
Da die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf den Wahlvorschlag ………………………... entfällt, erscheinen die Wahlwerber/innen dieses Wahlvorschlages gewählt.
Der Niederschrift sind angeschlossen:
Die/Der Vorsitzende des Wahlvorstandes:
........................................,
den ............................
....................................................................
(Ort)
(Datum)
(Unterschrift)
*) Nichtzutreffendes streichen
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Anl. 5 BRWO 1974 in einfachen Worten?
Anl. 5 BRWO 1974 behandelt "Muster für die Niederschrift des Wahlvorstandes (der Wahlkommission)" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. Mai 2012 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 10. Februar 2023
- Fassung seit
- 1. Mai 2012
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 5. Oktober 2026 03:20
Keine frühere Fassung im lokalen Cache. Der aktuelle RIS-Verweis bleibt als Originalquelle verknüpft.
RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere lokale Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.
Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 230/2021
- BGBl. II Nr. 142/2012 idF BGBl. II Nr. 195/2012 (VFB)
- BGBl. Nr. 917/1993 (K über Idat)
- BGBl. Nr. 814/1993
Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und lokal vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.
Rückverweise
Noch keine Rückverweise im lokalen Cache. Die Aktualisierung wurde im Hintergrund vorgemerkt; bis dahin werden ausschließlich lokal vorhandene Daten angezeigt.