Anl. 14
Anl. 14 Beispiele für die Berechnung des Wahlergebnisses
Fassung: 1. Mai 2012 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in Anl. 14 BRWO 1974?
- KernaussageAnl. 14 BRWO 1974 behandelt "Beispiele für die Berechnung des Wahlergebnisses" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Arbeitnehmer und Arbeitgeber, soweit diese Bestimmung auf das konkrete Rechtsverhältnis angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Beispiele für die Berechnung des Wahlergebnisses
Beispiel I: Die Zahl der im Betrieb beschäftigten jugendlichen Arbeitnehmer/innen beträgt 58. Davon gehören der Gruppe der Arbeiter/innen 34 jugendliche Arbeitnehmer/innen, der Gruppe der Angestellten 24 jugendliche Arbeitnehmer/innen an.
Die Gruppe der Arbeiter/innen hat somit drei Mitglieder des Jugendvertrauensrates, die Gruppe der Angestellten zwei Mitglieder des Jugendvertrauensrates zu wählen; insgesamt gehören dem Jugendvertrauensrat fünf Mitglieder an.
Von den 55 abgegebenen gültigen Stimmen entfallen auf die Gruppe der Arbeiter/innen 32, auf die Gruppe der Angestellten 23.
A. Gruppe der Arbeiter/innen:
Von den 32 gültig abgegebenen Stimmen entfallen auf den Wahlvorschlag A 20, auf den Wahlvorschlag B 8 und auf den Wahlvorschlag C 4 Stimmen. Um die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallende Anzahl von Mandaten zu ermitteln, werden diese Summen zunächst nach ihrer Größe geordnet nebeneinander geschrieben, unter jede Summe wird die Hälfte derselben geschrieben, darunter ein Drittel (der ersten Summe), dann das Viertel und so nach Bedarf weiter, wobei diese Zahlen zunächst unter Außerachtlassung eventueller Dezimalstellen als ganze Zahlen errechnet werden können.
Es ergibt sich also folgendes Bild:
A
B
C
Nun muss die Wahlzahl ermittelt werden; als solche gilt bei drei
20
8
4
zu vergebenden Mandaten die drittgrößte der so angeschriebenen
1/2 =
10
4
2
Zahlen.
1/3 =
6
2
1
1/4 =
5
2
1
Dies ist hier die Zahl 8 (20, 10, 8).
Auf jeden Wahlvorschlag entfallen nun so viele Mandate, als die Wahlzahl in der Summe der für ihn abgegebenen Stimmen enthalten ist.
Es entfallen also
auf den Wahlvorschlag A: 20 : 8 = 2 Mandate,
auf den Wahlvorschlag B: 8 : 8 = 1 Mandate,
auf den Wahlvorschlag C: 4 : 8 = 0, also kein Mandat.
B. Gruppe der Angestellten:
Von den 23 gültig abgegebenen Stimmen entfallen auf den Wahlvorschlag A 12, auf den Wahlvorschlag B 8 und auf den Wahlvorschlag C 3 Stimmen.
A
B
C
12
8
3
Wahlzahl ist hier die Zahl 8 (12, 8).
1/2 =
6
4
1
1/3 =
4
2
1
Da auf jeden Wahlvorschlag so viele Mandate entfallen, als die Wahlzettel in der Summe der für ihn abgegebenen Stimmen enthalten ist, entfallen also
auf den Wahlvorschlag A: 12 : 8 = 1 Mandat,
auf den Wahlvorschlag B: 8 : 8 = 1 Mandat,
auf den Wahlvorschlag C: 3 : 8 = 0, also kein Mandat.
Beispiel II: Gesamtzahl der im Betrieb beschäftigten jugendlichen Arbeitnehmer/innen: 269; Gruppe der Arbeiter/innen 176, Gruppe der Angestellten 93. Gültig abgegebene Stimmen: 263; Gruppe der Arbeiter/innen 174, Gruppe der Angestellten 89. Gesamtzahl der Mandate 9, davon Gruppe der Arbeiter/innen 5, Gruppe der Angestellten 4.
A. Gruppe der Arbeiter/innen (5 Mandate):
A
B
C
Wahlzahl ist bei fünf zu vergebenden Mandaten die fünfgrößte der
110
55
9
so angeschriebenen Zahlen. Dies ist hier die Zahl 27 (110, 55, 55,
1/2 =
55
27
4
36, 27).
1/3 =
36
18
3
1/4 =
27
13
2
Da auf jeden Wahlvorschlag so viele Mandate entfallen, als die Wahlzettel in der Summe der für ihn abgegebenen Stimmen enthalten ist, würden also entfallen
auf den Wahlvorschlag A: 110 : 27 = 4 Mandate,
auf den Wahlvorschlag B: 55 : 27 = 2 Mandate,
auf den Wahlvorschlag C: 9 : 27 = 0, also kein Mandat.
Da nur fünf Mandate zu vergeben sind und die unter Außerachtlassung eventueller Dezimalstellen errechnete Wahlzahl als Teilzahl in zwei Wahlvorschlägen aufscheint, so ist die Wahlzahl auf Dezimalstellen zu errechnen.
A
B
110
55
1/4 =
27,50
1/2 =
27,50
Da auch bei einer unter Berücksichtigung der Dezimalstellen errechneten Wahlzahl beide Wahlvorschläge den gleichen Anspruch auf das fünfte Mandat haben, entscheidet zwischen beiden Wahlvorschlägen das Los.
B. Gruppe der Angestellten (4 Mandate):
A
B
C
Wahlzahl ist die viergrößte der so angeschriebenen Zahlen (46, 30,
46
30
13
23, 15), also zunächst 15.
1/2 =
23
15
6
1/3 =
15
10
4
1/4 =
11
7
3
Da auf jeden Wahlvorschlag so viele Mandate entfallen, als die Wahlzahl in der Summe der für ihn abgegebenen Stimmen enthalten ist, würden daher entfallen
auf den Wahlvorschlag A: 46 : 15 = 3 Mandate,
auf den Wahlvorschlag B: 30 : 15 = 2 Mandate,
auf den Wahlvorschlag C: 13 : 15 = 0, also kein Mandat.
Da nur vier Mandate zu vergeben sind und die unter Außerachtlassung eventueller Dezimalstellen errechnete Wahlzahl als Teilzahl in zwei Wahlvorschlägen aufscheint, ist die Wahlzahl auf Dezimalstellen zu errechnen.
A
B
46
30
1/4 =
15,33
1/2 =
15
Sohin ergibt sich, dass die Wahlzahl als viertgrößte der angeschriebenen Teilzahlen (46, 30, 23, 15,33) 15,33 ist.
Es entfallen sohin
auf den Wahlvorschlag A: 46 : 15,33 = 3 Mandate,
auf den Wahlvorschlag B: 30 : 15,33 = 1 Mandate,
auf den Wahlvorschlag C: 13 : 15,33 = 0, also kein Mandat.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Anl. 14 BRWO 1974 in einfachen Worten?
Anl. 14 BRWO 1974 behandelt "Beispiele für die Berechnung des Wahlergebnisses" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. Mai 2012 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 10. Februar 2023
- Fassung seit
- 1. Mai 2012
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 5. Oktober 2026 03:21
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RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere lokale Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.
Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 230/2021
- BGBl. II Nr. 142/2012 idF BGBl. II Nr. 195/2012 (VFB)
- BGBl. Nr. 917/1993 (K über Idat)
- BGBl. Nr. 814/1993
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Verweise
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