§ 191d
§ 191d Verhältnis zum Recht der Europäischen Union
Fassung: 29. Juli 2026 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 191d VersVG?
- Kernaussage§ 191d VersVG behandelt "Verhältnis zum Recht der Europäischen Union" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 20/13 Sonstiges Privatrecht Allgemein
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Verhältnis zum Recht der Europäischen Union
§ 191d. (1) § 5a, § 44, § 45 Abs. 2 und § 176 Abs. 2a und 2b sind Rechtsvorschriften, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2016/97/EU über Versicherungsvertrieb, ABl. Nr. L 26 vom 2. 2. 2016 S. 19, in der Fassung der Berichtigung ABl. Nr. L 222 vom 17. 8. 2016 S. 114 fallen.
(2) § 5c, 158j bis 158l und § 176 Abs. 1a sind Rechtsvorschriften, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/138/EG betreffend die Aufnahme der Versicherungs- und Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) ABl. Nr. L 335 vom 17. 12. 2009 S. 1 fallen.
(3) § 5c Abs. 7 ist eine Rechtsvorschrift, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2023/2673 zur Änderung der Richtlinie 2011/83/EU in Bezug auf im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungsverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 2002/65/EG, ABl. Nr. L 2023/2673 vom 28.11.2023, fällt.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 191d VersVG in einfachen Worten?
§ 191d VersVG behandelt "Verhältnis zum Recht der Europäischen Union" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 29. Juli 2026 bis laufend.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 29. Juli 2026
- Fassung seit
- 29. Juli 2026
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 5. Oktober 2026 07:18
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. I Nr. 59/2026 (NR: GP XXVIII RV 498 AB 566 S. 87. BR: 11835 AB 11846 S. 993.)
- BGBl. I Nr. 34/2026 (VfGH)
- BGBl. I Nr. 70/2022 (NR: GP XXVII RV 1446 AB 1464 S. 158. BR: AB 10971 S. 941.)
- BGBl. I Nr. 51/2018 (NR: GP XXVI IA 302/A AB 223 S. 34. BR: AB 10003 S. 882.)
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