§ 191b
§ 191b
Fassung: 1. Januar 1997 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 191b VersVG?
- Kernaussage§ 191b VersVG behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür betroffene Parteien und Behörden, die diese Bestimmung anwenden oder beachten müssen.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 20/13 Sonstiges Privatrecht Allgemein
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 191b VersVG in einfachen Worten?
§ 191b VersVG behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Geht es hier auch um Verfahren oder Rechtsmittel?
Bei Verfahrensbegriffen wie Frist, Zustellung, Entscheidung oder Widerspruch sollte besonders auf die formalen Voraussetzungen und die aktuelle Fassung geachtet werden.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. Januar 1997 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 16. März 2021
- Fassung seit
- 1. Januar 1997
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 5. Oktober 2026 07:18
Keine frühere Fassung im lokalen Cache. Der aktuelle RIS-Verweis bleibt als Originalquelle verknüpft.
RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere lokale Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.
Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. I Nr. 59/2026 (NR: GP XXVIII RV 498 AB 566 S. 87. BR: 11835 AB 11846 S. 993.)
- BGBl. I Nr. 34/2026 (VfGH)
- BGBl. I Nr. 70/2022 (NR: GP XXVII RV 1446 AB 1464 S. 158. BR: AB 10971 S. 941.)
- BGBl. I Nr. 51/2018 (NR: GP XXVI IA 302/A AB 223 S. 34. BR: AB 10003 S. 882.)
Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und lokal vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.
Verweise
Rückverweise
Judikatur-Auswertung
Was zeigt die Rechtsprechung zu diesem Paragraphen?
- Welche Rechte oder Pflichten von Schülern, Eltern, Schulen oder Behörden waren entscheidend? 3
- Welche Verfahrensfragen, Fristen oder Rechtsmittel spielen eine Rolle? 2
- OGH3
Diese Auswertung basiert auf lokal gecachten RIS-Treffern und ersetzt keine juristische Prüfung.
Entscheidungen
OGH · RechtssatzOGH · 7Ob295/98b; 7Ob7/01g; 7Ob22/04t; 6Ob135/05d; 7Ob266/09g; 7Ob190/12k; 7Ob118/13y; 4Ob121/19a · 24. September 20197Ob295/98b; 7Ob7/01g; 7Ob22/04t; 6Ob135/05d; 7Ob266/09g; 7Ob190/12k; 7Ob118/13y; 4Ob121/19a · 24. September 2019 · ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112255Vgl auch; Veröff: SZ 74/162 nur: Das Kündigungsrecht nach § 8 Abs 3 VersVG ist auf Verbraucher im Sinn des KSchG zu beschränken, weil einem Unternehmer zugesonnen werden kann, dass er die Tragweite langfristiger vertraglicher Bindungen richtig einschätzt....
VersVG idF VersVGNov 1994 §8 Abs3 · VersVG idF VersVGNov 1994 §191b Abs1OGH · RechtssatzOGH · 7Ob30/99h; 7Ob34/00a; 7Ob207/00t; 7Ob206/02y; 7Ob268/03t; 7Ob91/10y · 1. September 20107Ob30/99h; 7Ob34/00a; 7Ob207/00t; 7Ob206/02y; 7Ob268/03t; 7Ob91/10y · 1. September 2010 · ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111801Auch; Beisatz: Die Frage, ob die Fristen zu laufen begonnen haben, ist nach § 12 VersVG in der Fassung vor der VersVGNov 1994 zu beurteilen. (T1) Beis wie T1 Auch; Beis wie T1 Auch; Beis wie T1 Vgl;...
VersVG §12 · VersVG §191b Abs2 Z2OGH · RechtssatzOGH · 7Ob43/95; 7Ob2068/96k; 7Ob167/97b; 7Ob340/97v · 11. November 19977Ob43/95; 7Ob2068/96k; 7Ob167/97b; 7Ob340/97v · 11. November 1997 · ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0086389Auch
VersVG §6 Abs3 A · VersVG §191b