§ 158a
§ 158a
Fassung: 1. Januar 1995 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 158a VersVG?
- Kernaussage§ 158a VersVG behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 20/13 Sonstiges Privatrecht Allgemein
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 158a VersVG in einfachen Worten?
§ 158a VersVG behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. Januar 1995 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 16. März 2021
- Fassung seit
- 1. Januar 1995
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 5. Oktober 2026 07:17
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RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere lokale Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.
Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. I Nr. 59/2026 (NR: GP XXVIII RV 498 AB 566 S. 87. BR: 11835 AB 11846 S. 993.)
- BGBl. I Nr. 34/2026 (VfGH)
- BGBl. I Nr. 70/2022 (NR: GP XXVII RV 1446 AB 1464 S. 158. BR: AB 10971 S. 941.)
- BGBl. I Nr. 51/2018 (NR: GP XXVI IA 302/A AB 223 S. 34. BR: AB 10003 S. 882.)
Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und lokal vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.
Rückverweise
Judikatur-Auswertung
Was zeigt die Rechtsprechung zu diesem Paragraphen?
- Welche Rechte oder Pflichten von Schülern, Eltern, Schulen oder Behörden waren entscheidend? 3
- OGH3
Diese Auswertung basiert auf lokal gecachten RIS-Treffern und ersetzt keine juristische Prüfung.
Entscheidungen
OGH · RechtssatzOGH · 7Ob179/03d; 7Ob146/11p; 7Ob201/12b · 23. Januar 20137Ob179/03d; 7Ob146/11p; 7Ob201/12b · 23. Januar 2013 · ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117830Veröff: SZ 2003/91 Vgl auch; Beisatz: Hier: Art 12 Punkt 2.1 AHVG/EHVG 2003. (T1) nur: Der Kündigungsgrund nach dem Versicherungsfall dient überwiegend dem Interesse des Versicherungsnehmers, der ihn auch häufiger in Anspruch nimmt als der Versicherer. (T2)Beisatz: Hier:...
ABGB §879 Abs3 E · AHVB Art12 Pkt2.1. · AHVB Art12 Pkt2.2. · EHVB Art 12 Pkt 2.1. · EHVB Art12 Pkt2.2. · VersVG §108 · VersVG §158 · VersVG §158aOGH · RechtssatzOGH · 8Ob133/64 · 29. Mai 19648Ob133/64 · 29. Mai 1964 · ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0025449Veröff: VersR 1965,1160 (mit Anmerkung von Wahle)
ABGB §1009 · ABGB §1299 · VersVG §156 Abs2 · VersVG §158aOGH · RechtssatzOGH · 8Ob133/64 · 29. Mai 19648Ob133/64 · 29. Mai 1964 · ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0080768Veröff: VersR 1965,1160 (mit Anmerkung von Wahle)
VersVG §156 Abs2 · VersVG §158a