Bundesgesetze

Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten

Bundesgesetz vom 19. März 1959, womit für das Bundesland Kärnten Vorschriften zur Durchführung der Minderheiten-Schulbestimmungen des Österreichischen Staatsvertrages getroffen werden (Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten).

BundesgesetzFassung seit 25. April 2012RIS-Stand 27. September 2023

RIS-Gesetzesnummer 10009246 · BGBl. Nr. 101/1959 · 70/09 Minderheiten-Schulrecht · Original im RIS öffnen

Art. 7 § 33a

Art. 7 § 33a

Fassung: 25. April 2012 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in Art. 7 § 33a Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten?

  • KernaussageArt. 7 § 33a Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Schulen, Schüler, Erziehungsberechtigte und Schulverwaltung im Anwendungsbereich von Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: (Grundsatzbestimmung) Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes, in welchen auf die Hauptschule verwiesen wird, finden sinngemäß auf Neue...

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Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelKeine gesonderte Gliederungsangabe vorhanden.
Gehört thematisch zuOrganisation, Übergangs- und Schlussbestimmungen
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Nächster ParagraphArt. 7 § 34 Artikel VII.

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Art. 7 § 33a Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten in einfachen Worten?

Art. 7 § 33a Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

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Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
21. September 2016
Fassung seit
25. April 2012
Fassung bis
laufend
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.

Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:

  • BGBl. I Nr. 170/2021 (NR: GP XXVII RV 862 AB 916 S. 113. BR: AB 10654 S. 927.)
  • BGBl. I Nr. 138/2017 (NR: GP XXV IA 2254/A AB 1707 S. 188. BR: AB 9852 S. 871.)
  • BGBl. I Nr. 48/2014 (NR: GP XXV RV 141 AB 150 S. 30. BR: 9191 AB 9196 S. 831.)
  • BGBl. I Nr. 36/2012 (NR: GP XXIV RV 1631 AB 1683 S. 150. BR: AB 8703 S. 807.)

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