Bundesgesetze

Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz

Bundesgesetz vom 18. Juni 1980 über das Dienstrecht der Land- und Forstarbeiter des Bundes (Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz)

BundesgesetzFassung seit 1. Juli 1980RIS-Stand 2. Juni 2026

RIS-Gesetzesnummer 10008482 · BGBl. Nr. 280/1980 · 64/05 Sonstiges Besonderes Dienst- und Besoldungsrecht · Original im RIS öffnen

§ 84

§ 84 Besuch der land- und forstwirtschaftlichen Berufsschule und der Fachkurse

Fassung: 1. Juli 1980 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 84 Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz?

  • Kernaussage§ 84 Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz behandelt "Besuch der land- und forstwirtschaftlichen Berufsschule und der Fachkurse" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Schulen, Schüler, Erziehungsberechtigte und Schulverwaltung im Anwendungsbereich von Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Während der Lehrzeit ist der Besuch der land- und forstwirtschaftlichen Berufsschule im Rahmen der bestehenden Schulvorschriften...

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Besuch der land- und forstwirtschaftlichen Berufsschule und der Fachkurse

§ 84. (1) Während der Lehrzeit ist der Besuch der land- und forstwirtschaftlichen Berufsschule im Rahmen der bestehenden Schulvorschriften Pflicht.

(2) In jedem Lehrjahr, in welchem der Lehrling keine Berufsschule oder keine einschlägige Fachschule besucht, hat er einen Fachkurs in der Dauer von mindestens einer Woche zu besuchen.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / Kapitel4. ABSCHNITT
Gehört thematisch zuSchulpflicht und Teilnahme, Rechte und Pflichten, Organisation
Vorheriger Paragraph§ 83
Nächster Paragraph§ 85 Kurse und Lehrgänge

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 84 Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz in einfachen Worten?

§ 84 Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz behandelt "Besuch der land- und forstwirtschaftlichen Berufsschule und der Fachkurse" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 1. Juli 1980 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

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Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
2. Mai 2016
Fassung seit
1. Juli 1980
Fassung bis
laufend
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:

  • BGBl. I Nr. 100/2025 (NR: GP XXVIII IA 561/A AB 319 S. 59. BR: 11724 AB 11735 S. 984.)
  • BGBl. I Nr. 143/2024 (NR: GP XXVII AB 2711 S. 276. BR: 11603 AB 11606 S. 971.)
  • BGBl. I Nr. 205/2022 (NR: GP XXVII RV 1793 AB 1865 S. 187. BR: AB 11136 S. 949.)
  • BGBl. I Nr. 153/2020 (NR: GP XXVII RV 461 AB 506 S. 71. BR: 10478 AB 10491 S. 917.)

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