§ 8
§ 8 Rechnungswesen und Aufsicht
Fassung: 15. April 2022 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 8 GSAG?
- Kernaussage§ 8 GSAG behandelt "Rechnungswesen und Aufsicht" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Schulen, Schüler, Erziehungsberechtigte und Schulverwaltung im Anwendungsbereich von GSAG.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 72/16 Sonstiges Wissenschaft, Hochschulen
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Rechnungswesen und Aufsicht
§ 8. (1) In der GSA sind unter der Verantwortung der kaufmännischen Generaldirektorin oder des kaufmännischen Generaldirektors unter sinngemäßer Anwendung der §§ 189 bis 243 des Unternehmensgesetzbuches, dRGBl. S 219/1897, ein Rechnungswesen, einschließlich einer Kosten- und Leistungsrechnung, sowie ein Berichtswesen einzurichten, die
(2) Die GSA unterliegt der Aufsicht der Bundesministerin oder des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung. Die Aufsicht erstreckt sich auf die Einhaltung der Gesetze und Verordnungen. Die Bundesministerin oder der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
(3) Das Geschäftsjahr der GSA entspricht dem Kalenderjahr.
(4) Die GSA hat der zuständigen Bundesministerin oder dem zuständigen Bundesminister bis 30. Juni jeden Jahres einen Jahresabschluss über das abgelaufene Rechnungsjahr zusammen mit einem Bericht einer Abschlussprüferin oder eines Abschlussprüfers sowie einem Lagebericht zur Kenntnis vorzulegen. Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang. Die Abschlussprüferin oder der Abschlussprüfer muss eine von der GSA unabhängige beeidete Wirtschaftsprüferin oder ein unabhängiger beeideter Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sein. Für die Auswahl und die Verantwortung der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers sowie für die Durchführung der Prüfung gelten die Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuches sinngemäß.
(5) Die GSA unterliegt der Kontrolle des Rechnungshofes.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 8 GSAG in einfachen Worten?
§ 8 GSAG behandelt "Rechnungswesen und Aufsicht" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 15. April 2022 bis laufend.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 19. April 2022
- Fassung seit
- 15. April 2022
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 3. Oktober 2026 23:03
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