§ 8
§ 8 Meldung von Verwaltungsstrafen und verwaltungsrechtlichen Maßnahmen an die ESMA
Fassung: 19. Februar 2026 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 8 EuGB-VVG?
- Kernaussage§ 8 EuGB-VVG beschreibt mögliche Folgen bei Verstößen gegen die genannten Pflichten.
- Für wen relevantFür betroffene Parteien und Behörden, die diese Bestimmung anwenden oder beachten müssen.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Die FMA hat der ESMA jährlich aggregierte Informationen über alle gemäß diesem Bundesgesetz verhängten Verwaltungsstrafen und...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Meldung von Verwaltungsstrafen und verwaltungsrechtlichen Maßnahmen an die ESMA
§ 8. (1) Die FMA hat der ESMA jährlich aggregierte Informationen über alle gemäß diesem Bundesgesetz verhängten Verwaltungsstrafen und sonstigen verwaltungsrechtlichen Maßnahmen zu übermitteln.
(2) Hat die FMA Verwaltungsstrafen oder sonstige verwaltungsrechtliche Maßnahmen öffentlich gemacht, so hat sie diese gleichzeitig der ESMA zu melden.
(3) Die FMA hat der ESMA alle Verwaltungsstrafen und sonstige verwaltungsrechtliche Maßnahmen mitzuteilen, die verhängt, nicht jedoch gemäß § 7 Abs. 2 Z 3 veröffentlicht wurden, einschließlich aller in diesem Zusammenhang eingelegten Rechtsmittel und der Ergebnisse der Rechtsmittelverfahren.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 8 EuGB-VVG in einfachen Worten?
§ 8 EuGB-VVG beschreibt mögliche Folgen bei Verstößen gegen die genannten Pflichten.
Geht es hier auch um Verfahren oder Rechtsmittel?
Bei Verfahrensbegriffen wie Frist, Zustellung, Entscheidung oder Widerspruch sollte besonders auf die formalen Voraussetzungen und die aktuelle Fassung geachtet werden.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 19. Februar 2026 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 19. Februar 2026
- Fassung seit
- 19. Februar 2026
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 7. Oktober 2026 06:32
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