§ 10
§ 10 Rechtsmittel
Fassung: 19. Februar 2026 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 10 EuGB-VVG?
- Kernaussage§ 10 EuGB-VVG behandelt "Rechtsmittel" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür betroffene Parteien und Behörden, die diese Bestimmung anwenden oder beachten müssen.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Gegen jede Entscheidung der FMA über die Verhängung von Verwaltungsstrafen oder sonstigen verwaltungsrechtlichen Maßnahmen aufgrund eines...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Rechtsmittel
§ 10. (1) Gegen jede Entscheidung der FMA über die Verhängung von Verwaltungsstrafen oder sonstigen verwaltungsrechtlichen Maßnahmen aufgrund eines Verstoßes gegen die Verordnung (EU) 2023/2631 besteht das Rechtsmittel der Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht.
(2) Der von einer Veröffentlichung gemäß § 4 Abs. 1 Z 12, 14 und 16 oder § 7 Abs. 1 Betroffene kann eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung in einem bescheidmäßig zu erledigenden Verfahren bei der FMA beantragen. Die FMA hat diesfalls die Einleitung eines solchen Verfahrens in gleicher Weise bekannt zu machen. Wird im Rahmen der Überprüfung die Rechtswidrigkeit der Veröffentlichung festgestellt, so hat die FMA die Veröffentlichung richtig zu stellen oder auf Antrag des Betroffenen entweder zu widerrufen oder aus dem Internetauftritt zu entfernen. Wird einer Beschwerde gegen einen Bescheid, der gemäß § 4 Abs. 1 Z 12, 14 und 16 oder § 7 Abs. 1 bekannt gemacht worden ist, in einem Verfahren vor den Gerichtshöfen öffentlichen Rechts aufschiebende Wirkung zuerkannt, so hat die FMA dies in gleicher Weise bekannt zu machen. Die Veröffentlichung ist richtig zu stellen oder auf Antrag des Betroffenen entweder zu widerrufen oder aus dem Internetauftritt zu entfernen, wenn der Bescheid aufgehoben wird.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 10 EuGB-VVG in einfachen Worten?
§ 10 EuGB-VVG behandelt "Rechtsmittel" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Geht es hier auch um Verfahren oder Rechtsmittel?
Bei Verfahrensbegriffen wie Frist, Zustellung, Entscheidung oder Widerspruch sollte besonders auf die formalen Voraussetzungen und die aktuelle Fassung geachtet werden.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 19. Februar 2026 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 19. Februar 2026
- Fassung seit
- 19. Februar 2026
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 7. Oktober 2026 06:32
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