§ 4
§ 4 Befugnisse der FMA
Fassung: 19. Februar 2026 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 4 EuGB-VVG?
- Kernaussage§ 4 EuGB-VVG behandelt "Befugnisse der FMA" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür betroffene Parteien und Behörden, die diese Bestimmung anwenden oder beachten müssen.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Die FMA ist im Rahmen der Überwachung der Einhaltung der Vorschriften dieses Bundesgesetzes, der Verordnung (EU)...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Befugnisse der FMA
§ 4. (1) Die FMA ist im Rahmen der Überwachung der Einhaltung der Vorschriften dieses Bundesgesetzes, der Verordnung (EU) 2023/2631 sowie allfälliger aufgrund dieser Verordnung erlassener delegierter Rechtsakte unbeschadet der ihr in anderen Bundesgesetzen eingeräumten Befugnisse jederzeit berechtigt
(2) Die FMA nimmt ihre in Abs. 1 genannten Aufgaben und Befugnisse auf eine der folgenden Arten wahr:
(3) Wenn eine natürliche oder juristische Person der FMA gemäß der Verordnung (EU) 2023/2631 Informationen übermittelt, gilt das nicht als Verstoß gegen eine etwaige vertraglich oder durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften geregelte Beschränkung der Offenlegung von Informationen und unterliegt für die Übermittlung derartiger Informationen an eine zuständige Behörde keinerlei Haftung.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 4 EuGB-VVG in einfachen Worten?
§ 4 EuGB-VVG behandelt "Befugnisse der FMA" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 19. Februar 2026 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 19. Februar 2026
- Fassung seit
- 19. Februar 2026
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 7. Oktober 2026 06:32
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