§ 13
§ 13 Versorgungsbezüge der Hinterbliebenen
Fassung: 1. Oktober 2000 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 13 BB-PG?
- Kernaussage§ 13 BB-PG behandelt "Versorgungsbezüge der Hinterbliebenen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Dem überlebenden Ehegatten eines Beamten gebührt ein monatlicher Versorgungsgenuss, wenn der Beamte am Sterbetag Anspruch auf...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Abschnitt III
Versorgungsbezüge der Hinterbliebenen
Versorgungsbezug des überlebenden Ehegatten
Anspruch auf Witwen- und Witwerversorgungsgenuss
§ 13. (1) Dem überlebenden Ehegatten eines Beamten gebührt ein monatlicher Versorgungsgenuss, wenn der Beamte am Sterbetag Anspruch auf Ruhegenuss gehabt hat oder im Fall der mit Ablauf dieses Tages erfolgten Versetzung in den Ruhestand gehabt hätte.
(2) Der überlebende Ehegatte hat keinen Anspruch auf Versorgungsgenuss, wenn er am Sterbetag des Beamten das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Dies gilt nicht, wenn
(3) Der überlebende Ehegatte hat ferner keinen Anspruch auf Versorgungsgenuss, wenn die Ehe erst während des Ruhestandes des Beamten geschlossen worden ist. Dies gilt nicht, wenn
(4) Hat sich der Beamte mit seinem früheren Ehegatten wieder verehelicht, so sind bei der Berechnung der Ehedauer die einzelnen Ehezeiten zusammenzuzählen.
(5) Der überlebende Ehegatte, der den Tod des Beamten durch eine oder mehrere mit Vorsatz begangene strafbare Handlungen herbeigeführt hat und deshalb zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, hat ab Rechtskraft des Urteiles keinen Anspruch auf Versorgungsgenuss.
(6) Der Versorgungsgenuss und die nach diesem Bundesgesetz gebührenden Zulagen bilden zusammen den Versorgungsbezug.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 13 BB-PG in einfachen Worten?
§ 13 BB-PG behandelt "Versorgungsbezüge der Hinterbliebenen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 24. September 2015
- Fassung seit
- 1. Oktober 2000
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 29. August 2026 02:30
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. I Nr. 62/2026 (NR: GP XXVIII RV 523 AB 561 S. 89. BR: 11838 AB 11839 S. 994.)
- BGBl. I Nr. 72/2025 (NR: GP XXVIII IA 473/A AB 236 S. 46. BR: AB 11700 S. 982.)
- BGBl. I Nr. 25/2025 (NR: GP XXVIII RV 69 und Zu 69 AB 100 S. 30. BR: 11643 AB 11645 S. 979.)
- BGBl. I Nr. 145/2024 (NR: GP XXVII IA 4141/A AB 2709 S. 276. BR: AB 11604 S. 971.)
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