Bundesgesetze

ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

Bundesgesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz – ASchG)

ASchGBundesgesetzFassung seit 1. Januar 1995RIS-Stand 9. Juni 2026

RIS-Gesetzesnummer 10008910 · BGBl. Nr. 450/1994 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 56/2024 · 60/02 Arbeitnehmerschutz · Original im RIS öffnen

§ 5

§ 5 Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente

Fassung: 1. Januar 1995 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 5 ASchG?

  • Kernaussage§ 5 ASchG behandelt "Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Arbeitnehmer und Arbeitgeber, soweit diese Bestimmung auf das konkrete Rechtsverhältnis angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Zum Inkrafttreten vgl. § 102

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente

§ 5. Arbeitgeber sind verpflichtet, in einer der Anzahl der Beschäftigten und den Gefahren entsprechenden Weise die Ergebnisse der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren sowie die durchzuführenden Maßnahmen zur Gefahrenverhütung schriftlich festzuhalten (Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente). Soweit dies aus Gründen der Gefahrenverhütung erforderlich ist, ist diese Dokumentation arbeitsplatzbezogen vorzunehmen.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / Kapitel1. Abschnitt
Gehört thematisch zuBeurteilung, Rechte und Pflichten, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 5 ASchG in einfachen Worten?

§ 5 ASchG behandelt "Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Was hat die Bestimmung mit Leistungsbeurteilung zu tun?

Die Bestimmung kann für Fragen rund um Beurteilung, Leistungsfeststellung, Noten oder Prüfungsergebnisse relevant sein. Entscheidend ist der konkrete Absatz und die dazu passende Fassung.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 1. Januar 1995 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
6. Juli 2023
Fassung seit
1. Januar 1995
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
7. Oktober 2026 07:10
Frühere Fassungen

Keine frühere Fassung im lokalen Cache. Der aktuelle RIS-Verweis bleibt als Originalquelle verknüpft.

Was sich geändert hat

RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere lokale Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.

Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:

  • BGBl. I Nr. 56/2024 (NR: GP XXVII RV 2510 AB 2543 S. 262. BR: AB 11491 S. 967.)
  • BGBl. I Nr. 115/2022 (NR: GP XXVII RV 1510 AB 1600 S. 167. BR: AB 11031 S. 943.)
  • BGBl. I Nr. 100/2018 (NR: GP XXVI RV 329 AB 413 S. 57. BR: 10079 AB 10082 S. 888.)
  • BGBl. I Nr. 126/2017 (NR: GP XXV IA 2228/A AB 1689 S. 190. BR: AB 9833 S. 871.)

Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und lokal vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.

Rückverweise

Entscheidungen 0Gesetze 7Treffer 7

Gesetze

GKV · Grenzwerteverordnung 2025§ 31

KurztitelKundmachungsorganTypV§/Artikel/AnlageInkrafttretensdatumAbkürzungGKVIndex60/02 ArbeitnehmerschutzTextGemeinsame Bestimmungen§ 31. (1) Messungen können durch vereinfachte Messverfahren, wie Messverfahren zur Feststellung des ungünstigsten Falls (worst case) oder Messungen von Stoffgemischen mittels Leitsubstanzen, ersetzt werden, wenn aus den Messergebnissen Messverpflichtungen und Maßnahmen...

GKV · Grenzwerteverordnung 2025§ 32

KurztitelKundmachungsorganTypV§/Artikel/AnlageInkrafttretensdatumAbkürzungGKVIndex60/02 ArbeitnehmerschutzTextPrüfungen§ 32. (1) Absaug- oder mechanische Lüftungsanlagen zur Abführung von gesundheitsgefährdenden Arbeitsstoffen dürfen nur dann in Betrieb genommen werden, wenn vor ihrer erstmaligen Inbetriebnahme ihre Wirksamkeit bezogen auf die zu erwartende Exposition am...

TAV · Tagbauarbeitenverordnung§ 8

KurztitelKundmachungsorganTypV§/Artikel/AnlageInkrafttretensdatumAbkürzungTAVIndex60/02 ArbeitnehmerschutzText2. Abschnitt: Besondere Bestimmungen für den TagbauErmittlung und Beurteilung der Gefahren, Festlegung von Maßnahmen§ 8. (1) In der Ermittlung und Beurteilungen der Gefahren gemäß § 4 ASchG sind zusätzlich folgende Gefahren, denen Arbeitnehmer/innen...

SchBV · Schiffsbetriebsverordnung§ 35

KurztitelKundmachungsorganTypV§/Artikel/AnlageInkrafttretensdatumAbkürzungSchBVIndex94/01 SchiffsverkehrTextAllgemeines§ 35. (1) Gleichzeitig mit der Zulassung gemäß 6. Teil SchFG eines für die gewerbsmäßige Schifffahrt oder den Werkverkehr bestimmten Fahrzeuges oder Schwimmkörpers ist von der Behörde nach Anhörung der Arbeitnehmerschutzbehörde eine Mindestbesatzung...

DOK-VO · Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente§ 1

KurztitelKundmachungsorganTypV§/Artikel/AnlageInkrafttretensdatumAbkürzungDOK-VOIndex60/02 ArbeitnehmerschutzTextAllgemeine Bestimmungen§ 1. (1) Das Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument im Sinne des § 5 ASchG ist übersichtlich zu gestalten. Gleichartige Arbeitsplätze oder Arbeitsvorgänge oder Gefahrenbereiche können zusammengefaßt dokumentiert werden. Die für eine Arbeitsstätte erstellten...

PSA-V · Verordnung Persönliche Schutzausrüstung§ 4

KurztitelKundmachungsorganTypV§/Artikel/AnlageInkrafttretensdatumAbkürzungPSA-VIndex60/02 ArbeitnehmerschutzBeachtezur Anwendung in Dienststellen des Bundes vgl. BGBl. II Nr. 120/2017TextArbeitsplatzevaluierung§ 4. (1) Arbeitgeber/innen haben bei der Ermittlung und Beurteilung der für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer/innen bestehenden Gefahren gemäß § 4...

AM-VO · Arbeitsmittelverordnung§ 3

KurztitelKundmachungsorgan§/Artikel/AnlageInkrafttretensdatumTextSicherheits- und Gesundheitsanforderungen§ 3. (1) ArbeitgeberInnen dürfen nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen, die hinsichtlich Konstruktion, Bau und weiterer Schutzmaßnahmen den für sie geltenden Rechtsvorschriften über Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen entsprechen. Zu diesen Rechtsvorschriften gehören...