Suche

Unabhängiger Verwaltungssenat

Die Unabhängigen Verwaltungssenate UVS waren in den Bundesländern auf Grundlage des mit Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft getretenen Art. 129a des Bundes-Verfassungsgesetzes B-VG eingerichtete Behörden, denen die Kontrolle der Verwaltungstätigkeit zukam.

Zuständigkeit

Zu ihren Zuständigkeiten gehörten die Entscheidung über Berufungen in Verwaltungsstrafverfahren mit Ausnahme von Finanzstrafsachen des Bundes, die zuletzt in die Zuständigkeit des Unabhängigen Finanzsenats fielen, die Entscheidung über Beschwerden gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt Maßnahmenbeschwerde sowie die Entscheidung über Berufungen in sonstigen verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten, die durch Gesetz in seiner Zuständigkeit übertragen wurden Entziehungen der Lenkberechtigung, Genehmigungen von Betriebsanlagen, Apothekenkonzessionen, usw. Die UVS wurden verfassungsrechtlich als Verwaltungsbehörden eingerichtet, die allein auf Grundlage der Gesetze entschieden, ohne an Weisungen der politischen Verwaltung gebunden zu sein. Es handelte sich daher um „gerichtsähnliche Verwaltungsbehörden“, die den Mindestanforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK und dem Europarecht|Recht der Europäischen Union als Tribunal entsprachen. Als Verwaltungsbehörde entschied der UVS durch Bescheid Berufungserkenntnis, nicht durch Urteil. Gegen die Entscheidungen des UVS waren wie gegen Entscheidungen aller ”anderen” Verwaltungsbehörde  Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof und den Verwaltungsgerichtshof möglich.

Die Mitglieder der UVS waren keine Richter, sondern von den Landesregierungen zum Teil auf Zeit ernannte Beamte mit richterlichen Aufgaben.

Aufgrund der im Jahr 2012 beschlossenen Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 wurden mit 1. Jänner 2014 die Unabhängigen Verwaltungssenate aufgelöst und durch die Landesverwaltungsgerichte ersetzt.

Literatur

  • Albin Larcher Hg: Handbuch UVS. Organisation, Verfahren und Zuständigkeiten der Unabhängigen Verwaltungssenate. Verlag: facultas.wuv; 1. Auflage 2012, ISBN 978-3-7089-0848-9.

Quellen

http://de.wikipedia.org/wiki/Unabh%C3%A4ngiger-Verwaltungssenat 09.12.2014

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

Bergthaler_Wilhelm_2-haslinger-nagele-800

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Filter