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Umverteilung

Im allgemeinen EU-Kontext, die Überstellung von Personen mit Flüchtlingsstatus gemäß der Genfer Konvention von 1951 oder mit subsidiärem Schutz im Sinne der Richtline 2011/95/ EU von dem EU-Mitgliedstaat, der internationalen Schutz gewährt hat, in einen anderen EU-Mitgliedstaat, in dem ihnen ähnlicher Schutz gewährt werden wird, und von Personen, die einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt haben, von dem EU-Mitgliedstaat, der zuständig für die Prüfung ihres Antrags ist, in einen anderen EU-Mitgliedstaat, in welchem ihr Antrag auf internationalen Schutz untersucht werden wird. Im Zusammenhang mit dem EU-Notfallumverteilungsprogramm, die Überstellung von Personen, die gemäß den Entscheidungen 2015/1601 uud 2016/1754 des Rates unzweifelhaft internationalen Schutz bedürfen und die internationalen Schutz beantragt haben, von dem EU-Mitgliedstaat, CH oder NO, der für die Prüfung ihres Antrages eigentlich zuständig ist, in einen anderen EU-Mitgliedstaat, CH oder NO, indem ihr Antrag auf internationalen Schutz geprüft wird.

Synonym(e)

  • Umsiedlung (EU-acquis)

Verwandte(r) Begriff(e)

Verwendungshinweis(e)

  1. Umverteilung ist ein Inner-EU-Solidaritätsmechanismus, der die Überstellung von Personen, denen internationaler Schutz bereits zuerkannt wurde und solchen, die internationalen Schutz benötigen, von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen EUMitgliedstaat ermöglicht.
  2. Das EU-Notfallumverteilungsprogramm wurde durch 2 Ratsentscheidungen im September 2015 und 2016 in Zusammenhang mit Art. 78(3) AEUV eingeführt, der es dem Rat erlaubt, provisorische Maßnahmen in Notfallsituationen als Teil der Notfallklausel anzunehmen, was bedeutet, dass ein temporäres Umverteilungssystem für Personen, die unzweifelhaft internationalen Schutz bedürfen, geschaffen werden kann, um eine faire und ausgewogene Beteiligung aller EU-Mitgliedstaaten an dieser gemeinsamen Anstrengung zu gewährleisten, wie es auch in der Europäischen Migrationsagenda vom 13. Mai 2015 vorgesehen ist. Dieses war dazu gedacht, die Grenz-EU- Mitgliedstaaten Griechenland und Italien, die von einer unverhältnismäßig hohen Zahl von Antragstellern auf internationalen Schutz, die 2015 und 2016 auf ihren Territorien angekommen sind, zu entlasten. Der Anspruch auf das EU-Notfallumverteilungsprogramm war beschränkt auf Antragstellende, die unzweifelhaft internationalen Schutz bedürfen und die Staatsangehörige oder staatenlose Bewohner solcher Herkunftsländer waren, für die die durchschnittliche EU-weite Anerkennungsquote bei den Entscheidungen in der ersten Instanz 75 % oder höher betrug. Das EU-Notfallumverteilungsprogramm endete am 26. September 2017.
  3. Umverteilung sollte nicht mit Neuansiedlung verwechselt werden, dies ist ein internationaler Mechanismus der Solidarität und Verantwortungsteilung, der die Auswahl und Überstellung von Flüchtlingen jeglicher Nationalität auf eine Anfrage des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) von einem Staat, in dem sie um Schutz ersucht haben, in einen Drittstaat, der ihrer Aufnahme mit Recht auf Daueraufenthalt zugestimmt hat, beinhaltet. Weitere Informationen sind unter dem Eintrag “Neuansiedlung” in diesem Glossar zu finden.

Quelle

  • Allgemeiner EU-Kontext: DG Home e-Library Glossary (nicht auf Deutsch verfügbar) Kontext des EU-Umverteilungsprogramms: Beschluss (EU) 2015/1523 des Rates zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Italien und Griechenland  und Beschluss (EU) 2015/1601 des Rates zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Italien und Griechenland
  • Dieses EMN-Glossar wurde vom Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) erstellt. Die Europäische Kommission und die nationalen Kontaktpunkte, aus denen sich das EMN zusammensetzt, lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Gebrauch der Informationen, die im Glossar enthalten sind, ab. Dies gilt auch für die Inhalte der angegebenen Webseiten.
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