Notfallklausel

Provisorische Maßnahmen für den Fall, dass sich (ein) EU-Mitgliedstaat( en) in einer Ausnahmesituation befindet(n), die durch einen plötzlichen Zustrom von Drittstaatsangehörigen charakterisiert ist einschließlich eines Verteilungsmechanismus für Asylbewerber, die eindeutig internationalen Schutz benötigen, um eine faire und ausgewogene Beteiligung aller EU-Mitgliedstaaten zu gewährleisten.

Synonym(e)

  • Notfall-Umverteilung
  • Notfallsystem

Unterbegriff(e)

  • Kontingentplan
  • Notfall-Umverteilungsplan

Verwandte(r) Begriff(e)

  • Umverteilung

Verwendungshinweis(e)

  1. Diese provisorischen Maßnahmen sind im Art.78(3) des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehen.
  2. Unter dem Verteilungsmechanismus wird der EU-Aufnahme- Mitgliedstaat für die Prüfung des Antrags auf internationalen Schutz im Einklang mit den geltenden Regeln und Garantien zuständig sein. Die EU-Kommission hat einen Verteilungsschlüssel, der auf Kriterien wie dem BIP, der Bevölkerungszahl, der Arbeitslosenquote, der bisherigen Zahl von Asylbewerbern und neu angesiedelten Flüchtlingen basiert, definiert.
  3. Das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) benutzt den Begriff „Kontingentplan“ für nationale Pläne, die im Falle eines Massenzustroms von Migranten detailliert spezielle Maßnahmen, die getroffen werden müssen, aufzeigen. Diese können auf die nationalen Asylsysteme beschränkt werden oder allgemein auf Migranten ausgelegt sein.
  4. Art. 33 der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 (Dublin-III-Verordnung) sieht zwei unterschiedliche Formen von Notfallsystemen für EU-Mitgliedstaaten vor: „präventive Aktionspläne“, die umgesetzt werden sollten, wenn besonderer Druck auf das Asylsystem eines EU-Mitgliedstaats und/oder wenn Funktionsprobleme die Anwendung der Dublin-Verordnung beinträchtigen könnten, und „Krisenbewältigungsaktionspläne“, die dann in Betracht kommen, wenn der präventive Aktionsplan das Problem nicht beseitigen konnte.

Quelle

  • Abgeleitet vom EMN anhand von Art. 78(3) AEUV und derEuropäischen Migrationsagenda: Glossar, Fakten und Zahlen
  • Dieses EMN-Glossar wurde vom Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) erstellt. Die Europäische Kommission und die nationalen Kontaktpunkte, aus denen sich das EMN zusammensetzt, lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Gebrauch der Informationen, die im Glossar enthalten sind, ab. Dies gilt auch für die Inhalte der angegebenen Webseiten.
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