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Tauschbörsen

Ursprünglich Websites zum Tauschen vor allem von Musikstücken, vornehmlich im MP3-Format; die ursprünglich bekannteste war Napster. Napster musste nach einem Prozess mit der RIAA (Recording Industry of America Association) zunächst vorübergehend seine Pforten geschlossen und dann ein kostenpflichtiges Mitgliedschaftssystem eingeführt und dadurch einen Großteil seiner Kundschaft an andere Foren verloren.

In der Zwischenzeit entstanden andere Systeme, die nicht mehr auf einem zentralen Server basieren, auf dem die Dateien abgelegt sind. Vielmehr werden die beteiligten Computer hier selbst zum “Server”. Die “Tauschbörse ist nur mehr eine Software, die auf den PCs der Beteiligten installiert wird. Standardmäßig werden die anzubietenden Dateien in einem für andere Tauschbörsenuser freigegeben Verzeichnis auf der eigenen Festplatte bereitgehalten. Eine integrierte Datenbank verwaltet, welches Stück bei wem verfügbar ist.

Solche Systeme sind: Audiogalaxy (2002 geschlossen), FastTrack (Grokster, Kazaa), Gnutella (Limewire, Bearshare), Gnotella, Cutemx, eDonkey (eMule), BitTorrent (Vuze), Freenet, Imesch, Macster, Morpheus, MP3 Fiend, Scour Exchange, Spinfrenzy, Winmx, 2 Find MP3. Diese Systeme unterscheiden sich in vielerlei Hinsicht, sodass auch keine einheitliche rechtliche Beurteilung möglich ist.

Eine Milliarde Musiktiteln sind aus dem Internet abrufbar. Die Musikindustrie sieht in diesen Tauschbörsen das Urheberrecht bedroht; es gab daher bereits weitere Prozesse gegen solche Foren und auch gegen aktive Nutzer solcher Foren. Auch der US Supreme Court hat bereits bestätigt, dass auch der Anbieter von Tauschbörsensystemen für die Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer verantwortlich gemacht werden kann, wenn gezielt damit geworben wird. Mittlerweile werden neben Musikstücken auch Filme getauscht.

Das Anbieten von urheberrechtlich geschützten Werken in Tauschbörsen (auch Upload genannt) verstößt eindeutig gegen das Urheberrecht, und zwar auch dann, wenn dies unwissentlich erfolgt, etwa weil der Nutzer nicht weiß, dass bei der Software standardmäßig auch der Upload freigeschaltet ist (bei manchen Systemen ist dies gar nicht anders möglich). Beim Bezug von Dateien aus Tauschbörsen (auch Download genannt) ist dies strittig.

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